Bundesrat gibt grünes Licht für Schutz kritischer Infrastruktur
Das lange diskutierte Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Trotz inhaltlicher Bedenken und deutlicher Kritik aus den Bundesländern stimmte der Bundesrat dem sogenannten Kritis-Dachgesetz zu. Damit wird der vom Bundestag Ende Januar beschlossene Gesetzestext nun rechtskräftig.
Strengere Vorgaben für Unternehmen und Verwaltung
Das neue Gesetz macht Unternehmen und Teilen der öffentlichen Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Im Fokus steht dabei die Abwehr von Angriffen durch Kriminelle und Extremisten sowie die Vorbeugung von Sabotageaktionen ausländischer Mächte. Konkret sollen Risiken durch Maßnahmen wie Zäune, Zugangsbeschränkungen und die systematische Identifizierung technischer Schwachpunkte begrenzt werden.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Daniela Ludwig (CSU), betonte die Dringlichkeit des Gesetzes: „Die Infrastruktur steht heute permanent unter Druck – und das nicht nur ab und an, sondern eigentlich täglich.“ Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und war bereits unter der früheren Ampel-Regierung vorbereitet worden, konnte aber infolge des Koalitionsbruchs von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht werden.
Länder kritisieren zu hohen Schwellenwert
Die Bundesländer äußerten insbesondere Kritik an der Definition kritischer Infrastruktur. Nach dem Gesetz zählen Einrichtungen dazu, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Aus Sicht der Länder ist dieser Schwellenwert viel zu hoch – sie plädierten für eine Absenkung auf 150.000 Menschen.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) machte deutlich, dass diese Regelung für sein relativ dünn besiedeltes Land nicht praxistauglich ist: „Wir haben viel Infrastruktur, aber wenig Menschen. Deswegen passt das Gesetz für uns nicht.“ Erfurt, die größte Stadt Thüringens, zähle gerade einmal 215.000 Einwohner. Dennoch seien viel mehr Menschen in Deutschland von der thüringischen Infrastruktur abhängig als dort lebten.
Protokollerklärung ermöglicht Zustimmung
Ermöglicht wurde die Zustimmung der Länder durch eine in letzter Minute ausgearbeitete Protokollerklärung des Bundes. Diese greife zentrale Forderungen der Länder auf, wie Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte. Die Protokollerklärung schafft damit einen Kompromiss, der die Bedenken der Länder berücksichtigt, ohne das Gesetz grundsätzlich in Frage zu stellen.
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) verwies auf die Erfahrungen beim tagelangen Stromausfall in Teilen der Hauptstadt nach dem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke: „Kommunikation fiel aus, Verkehrsknotenpunkte standen still, Versorgungsketten rissen, medizinische Einrichtungen gerieten unter Druck.“ Diese Erfahrungen unterstreichen die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes kritischer Infrastrukturen.



