Cannabis-Legalisierung: Zweiter Zwischenbericht entkräftet Kritiker-Befürchtungen
Cannabis-Legalisierung: Kein Konsumanstieg laut Bericht

Cannabis-Teillegalisierung: Zwischenbericht entkräftet schlimmste Befürchtungen

Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 hat sich der befürchtete ausufernde Konsum nicht materialisiert. Das ist das zentrale Ergebnis des zweiten Zwischenberichts des Forschungsverbunds Ekocan, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die wissenschaftliche Begleitung der Gesetzesänderung zeigt bisher ein differenziertes Bild.

Kein sprunghafter Anstieg des Konsums erkennbar

Anders als von Kritikern, insbesondere aus den Reihen der Union, befürchtet, konnte kein maßgeblicher kurzfristiger Einfluss des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auf den Konsum festgestellt werden. Projektkoordinator Jakob Manthey hatte bereits im ersten Zwischenbericht von „relativ wenig“ Veränderung gesprochen. Diese Tendenz setzt sich fort.

Die Expertinnen und Experten weisen darauf hin, dass seit etwa 15 Jahren eine zunehmende Verbreitung von Cannabis unter Erwachsenen zu beobachten sei – ein Trend, der sich unabhängig von der Gesetzesänderung fortsetze. Parallel dazu nähmen auch die gesundheitlichen Probleme durch Cannabiskonsum zu.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Jugendlicher Konsum stabil bis rückläufig

Eine der zentralen Befürchtungen der Legalisierungsgegner betraf den Jugendschutz. Hier liefert der Bericht klare Entwarnung: Die Konsumprävalenz unter Jugendlichen ist nach der Teillegalisierung stabil oder sogar leicht rückläufig. Auch die Risikowahrnehmung von Cannabis unter Jugendlichen habe nicht abgenommen – tendenziell sei sogar das Gegenteil der Fall.

Allerdings beobachten die Forscher einen Rückgang bei der Teilnahme an Frühinterventionsprogrammen. Grund sei, dass die Justiz Jugendliche aufgrund der Entkriminalisierung nicht mehr ohne Weiteres zur Teilnahme verpflichten könne. Hier fordern die Experten eine besser koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure.

Schwarzmarkt partiell zurückgedrängt

Ein wesentliches Ziel der Teillegalisierung war die Schwächung des Schwarzmarkts. Die vorläufige Einschätzung der Forscher: Es ist gelungen, den Schwarzmarkt partiell zurückzudrängen. Immer mehr Konsumierende griffen auf die nun prinzipiell legalen Bezugsquellen zurück.

Allerdings gebe es erste Hinweise darauf, dass kriminelle Akteure versuchten, am legalen Markt teilzunehmen. Strafverfolgungsbehörden monierten zudem einen zurückgegangenen Verfolgungsdruck auf die cannabisbezogene Organisierte Kriminalität, da der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen durch das Gesetz eingeschränkt worden sei.

Medizinalcannabis boomt – mit Grauzonen

Seit der Teillegalisierung kann Medizinalcannabis wie ein reguläres Arzneimittel verschrieben werden. Der Import von Cannabisblüten ist von 2024 auf 2025 um nahezu 200 Prozent gestiegen. Damit hat sich in Deutschland der größte prinzipiell legal-kommerzielle Cannabismarkt Europas entwickelt.

Die Forscher kritisieren zwar Verschreibungen ohne klare medizinische Evidenz, schlagen aber keine pauschalen Verbote vor. Stattdessen regen sie an:

  • Den THC-Gehalt in frei verschreibbaren Cannabisblüten zu begrenzen
  • Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz konsequent zu verfolgen

Anbauvereinigungen kommen nur langsam voran

Was der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hatte, funktioniert in der Praxis kaum: die Anbauvereinigungen. Bis Oktober 2025 wurden nur 366 solcher Vereinigungen genehmigt. Maximal 3,5 Prozent der Konsumierenden konnten ihr Cannabis 2025 aus einer solchen Vereinigung beziehen.

Die strenge Regulierung und bürokratische Hindernisse machen Gründung und Betrieb in vielen Fällen unpraktikabel. Die Ekocan-Experten betonen: „Die nur langsame Verdrängung des Schwarzmarktes könnte durch eine Stärkung der Anbauvereinigungen beschleunigt werden.“

Quantitativ bedeutsamste Entkriminalisierung

Fakt ist laut Bericht: Das KCanG hat zur quantitativ bedeutsamsten Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik geführt. Davon profitieren primär einfache Konsumenten, denn die meisten Verfahren bezogen sich in der Vergangenheit auf sogenannte „konsumnahe Delikte“.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Die langfristigen Auswirkungen der neuen Cannabis-Gesetzgebung sind trotz intensiver wissenschaftlicher Begleitung noch nicht vollends absehbar. Die bisher dargestellten Ergebnisse seien „vorläufiger Natur“. Die Evaluation soll laut Ekocan noch bis April 2028 laufen.