CDU entlässt Mitarbeiter nach Skandal um sexualisiertes KI-Video
Die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag hat einen Mitarbeiter fristlos entlassen und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Vorwurf: Ein Mitarbeiter soll ein sexualisiertes KI-Video einer Kollegin in einer privaten WhatsApp-Gruppe geteilt haben. Die Fraktion reagierte umgehend und übergab sämtliche Unterlagen an die Behörden in Hannover.
Staatsanwaltschaft prüft den Fall
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte die Prüfung des Sachverhalts. Bei dem Video handelt es sich laut Behördenangaben "offensichtlich um eine KI-Montage". Es zeigt eine Frau in einem Bikini, die einer Mitarbeiterin der CDU-Fraktion ähnelt. Ermittlungen werden bislang nicht geführt, da es sich um ein Antragsdelikt nach dem Kunsturhebergesetz handelt. Die dreimonatige Frist für eine Strafanzeige läuft noch bis Mitte April.
Interner Umgang mit dem Vorfall
Medienberichten zufolge waren mehrere CDU-Fraktionsmitarbeiter in der Chatgruppe vertreten. Einer von ihnen soll die Beteiligten im Januar aufgefordert haben, das Video zu löschen und Stillschweigen zu bewahren. Dieser Mitarbeiter wurde am Dienstag suspendiert. Fraktionschef Sebastian Lechner und die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann wurden erst am 27. März informiert.
Lechner kündigt umfassende Aufklärung an
Fraktionschef Sebastian Lechner betonte: "Alles muss transparent und lückenlos aufgeklärt werden. Bei frauenfeindlichen Denk- und Verhaltensweisen gibt es in der CDU null Toleranz." Die Fraktion plant mit externer Unterstützung Maßnahmen zur Verbesserung interner Strukturen, um Sexismus besser zu verhindern und Betroffene sexualisierter Gewalt zu unterstützen.
Politische Reaktionen und geplante Gesetze
Deepfake-Videos werden auf der politischen Agenda zunehmend als Problem erkannt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereitet ein Gesetz gegen digitale sexuelle Gewalt vor, das unter anderem das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes unter Strafe stellen soll. Die CDU-Fraktion betonte die Unschuldsvermutung und kündigte vorerst keine weiteren Stellungnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte an.



