Fußfessel für Gewalttäter: Länderchefs erhöhen Druck auf bundesweite Einführung
Die schockierenden Ergebnisse einer aktuellen Dunkelfeldstudie haben die deutsche Politik aufgerüttelt und zu konkreten Maßnahmen geführt. Laut der Untersuchung wird jede zweite Frau in Deutschland im Laufe ihres Lebens Opfer physischer oder psychischer Gewalt durch ihren Partner. Diese alarmierenden Zahlen haben nun zu einem entschlossenen Vorstoß der Bundesländer geführt.
Ministerpräsidentenkonferenz soll bundesweite Regelung beschließen
Auf Initiative von Hessen soll auf der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 5. März die Einführung der Fußfessel für Gewalttäter in Partnerschaften bundesweit einheitlich beschlossen werden. Zwar hatte die Bundesregierung bereits im November 2025 eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht, und die erste Lesung im Bundestag fand am 27. Februar statt. Doch die Sorge besteht, dass bis zur tatsächlichen Wirksamkeit noch viele Monate vergehen könnten.
Frühestens Anfang 2027 wären Gerichte in der Lage, die elektronische Überwachung auch tatsächlich anzuordnen. Genau diese Verzögerung wollen die Länderchefs nun verhindern. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein, der die Fußfessel bereits 2024 in seinem Bundesland eingeführt hat, geht mit einer konkreten Beschlussvorlage in die MPK und erhöht damit den politischen Druck für eine schnellere Umsetzung.
Rhein: "Angriff auf unsere freie Gesellschaft"
Der CDU-Politiker äußerte sich deutlich zu dem Thema: "Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein Angriff auf unsere freie und offene Gesellschaft. Wer Frauen schlägt und Kinder missbraucht, muss noch deutlich härter verfolgt und bestraft werden." Rhein betonte die Dringlichkeit des Themas und verwies auf die erschreckenden Zahlen der Dunkelfeldstudie.
Die Untersuchung vom Februar dieses Jahres brachte folgende Ergebnisse hervor:
- 48,7 Prozent der Frauen und 40 Prozent der Männer erlebten mindestens einmal in ihrem Leben psychische Gewalt durch einen Partner oder Ex-Partner
- 16,1 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal körperliche Gewalt durch ihren (Ex-)Partner erlebt zu haben
- 5,7 Prozent berichteten von körperlicher Gewalt in den letzten fünf Jahren
Interessanterweise zeigt die Studie auch, dass die Fußfessel nicht nur für männliche Täter angeordnet werden kann. Auch Frauen, die ihre Partner geschlagen haben, können von der elektronischen Überwachung betroffen sein.
Weitere Maßnahmen gegen Sexualstraftäter geplant
Neben der Fußfessel-Regelung hat Ministerpräsident Rhein noch eine weitere Beschlussvorlage im Gepäck, die sich gegen pädophile Straftäter richtet. Er fordert unter anderem:
- Die lebenslange Speicherung von Sexualstraftaten im erweiterten Führungszeugnis
- Den Ausschluss pädophiler Straftäter von Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen
- Verstärkte Kontrollmechanismen für ehrenamtliche Positionen in der Jugendarbeit
Rhein begründet diese Forderungen mit deutlichen Worten: "Kinderschänder haben ihr Recht auf Privatsphäre verwirkt." Die geplanten Maßnahmen sollen verhindern, dass verurteilte Sexualstraftäter weiterhin Zugang zu Kindern in Kitas, Schulen oder Jugendgruppen erhalten.
Die anstehende Ministerpräsidentenkonferenz verspricht somit zu einem wichtigen Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt und Sexualstraftaten zu werden. Die Bundesländer zeigen mit ihrem Vorstoß deutlich, dass sie die Problematik ernst nehmen und auf eine schnelle, bundesweit einheitliche Lösung drängen. Die Diskussionen auf der MPK werden zeigen, wie schnell die geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können und welchen Widerständen sie möglicherweise noch begegnen.



