Linke kritisiert Brombeer-Pläne: Entlastungsgesetz als Belastung
Linke gegen Brombeer-Pläne zum Bürokratieabbau

Erfurt - Die Brombeer-Landesregierung in Thüringen will mit einem Entlastungsgesetz den Bürokratieabbau vorantreiben, doch die oppositionelle Linke zeigt sich in zentralen Punkten unnachgiebig. In der aktuellen Form könne ihre Fraktion dem Gesetz nicht zustimmen, erklärten die Abgeordneten Katharina König-Preuss und Sascha Bilay. Sie machten ihre Kritik an drei wesentlichen Aspekten fest.

1. Veröffentlichung von Dokumenten

Nach dem Thüringer Transparenzgesetz müssen Behörden bestimmte Informationen wie Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Kabinettsbeschlüsse, Tätigkeitsberichte und Protokolle öffentlich zugänglich machen, etwa über das Transparenzportal des Landes. Der Entwurf für das Entlastungsgesetz sieht nun vor, diese Pflicht an einigen Stellen in Kann-Regelungen umzuwandeln. Die Linke lehnt dies strikt ab. „Wir würden sagen, das Transparenzgesetz hat so zu bleiben, wie es jetzt ist“, betonte König-Preuss.

Sie bezeichnete den Entwurf der Landesregierung als „Belastungsgesetz“. Für die Bürger werde es schwieriger, an Informationen zu gelangen, sollten die Pläne umgesetzt werden. Zudem stelle sich die Frage, warum der Zugang zu solchen Informationen in Zeiten von Fake News überhaupt eingeschränkt werden solle. Ihrer Ansicht nach sei das Transparenzportal des Landes in der Bevölkerung nicht ausreichend bekannt und entspreche bei der Nutzerfreundlichkeit nicht mehr den heutigen Standards. Hier sieht sie dringenden Handlungsbedarf. Kein Problem habe ihre Fraktion hingegen mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz in Verwaltung und Kommunen, um den Aufwand für die Bereitstellung von Dokumenten zu reduzieren.

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2. Landes-Aufträge für Unternehmen

Sascha Bilay lehnte das Vorhaben ab, wonach Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, künftig nicht mehr zwingend nachweisen müssen, dass sie ihre Beschäftigten angemessen bezahlen. Das Thüringer Vergabegesetz sei für die Linke „eines der wenigen wirksamen Instrumente des Landes gegen Lohndumping und Tarifflucht“. Es schreibt im Kern vor, dass Unternehmen, die Aufträge des Landes erhalten wollen, einen bestimmten Mindestlohn zahlen müssen, der um 1,50 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Bilay warf der Landesregierung vor, nur zum Schein Bürokratie abbauen zu wollen: „Es ist der Versuch, das Vergabegesetz sturmreif zu schießen.“

3. Abweichen von Standards

Die Landesregierung plant, Kommunen auf Antrag zu erlauben, von landesrechtlichen Standards abzuweichen. Bilay erteilte diesem Vorhaben eine klare Absage: „Standardabsenkung nach unten, ohne Beteiligung des Gesetzgebers: No-Go.“ Er kritisierte, dass Bürgermeister und Landräte damit ohne Beteiligung von Gemeinderäten, Stadträten oder Kreistagen per Antrag von gesetzlichen Standards abweichen könnten. „Und es gibt nicht einmal die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit davon erfährt“, monierte er. Wenn Abweichungen nötig seien, müsse der Landtag entscheiden: „Da muss es eine öffentliche Debatte dazu geben.“

Zuvor hatte Staatskanzleichef Stefan Gruhner für das Gesetz geworben und an die Linke appelliert, Kompromisse zu suchen. „Das wichtige Signal muss sein: Wir gehen jetzt den ersten Schritt. Über Kompromisse kann man reden, aber es darf jetzt keine Blockade geben“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Er rief dazu auf, sich zu verständigen und das Entlastungsgesetz zu beschließen, statt das Reformvorhaben im politischen Streit zu zerreiben. „Es braucht dieses Gesetz, damit wir endlich ernst machen mit dem Bürokratie-Rückbau.“

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