Ex-Verfassungsschutzchef erhebt schwere Vorwürfe: Verdeckte BKA-Überwachung angeblich rechtswidrig
Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen (63), hat in einem offiziellen Beschwerdebrief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (55, CSU) schwerwiegende Vorwürfe erhoben. Der Jurist behauptet darin, vom Bundeskriminalamt (BKA) systematisch und lückenlos überwacht zu werden. Das Schreiben datiert vom 5. März und liegt dieser Redaktion vor.
„Verdeckte Überwachung“ durch Staatsschutz-Abteilung
Maaßen, der seit 2018 nicht mehr an der Spitze des Verfassungsschutzes steht, schreibt in dem Dokument, er habe erfahren, dass er „bereits seit einiger Zeit zusätzlich von der Abteilung Staatsschutz des Bundeskriminalamts verdeckt überwacht werde“. Konkret sollen dabei umfangreiche Maßnahmen zum Einsatz kommen:
- Telekommunikationsüberwachung einschließlich Geolokalisation
- Verkehrsdatenauswertung und Netzwerkanalyse
- Erstellung von Bewegungs- und Kontaktprofilen
- Observation durch BKA-Mitarbeiter
Der ehemalige Behördenchef betont in seinem Schreiben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Überwachung weder nach dem BKA-Gesetz noch nach der Strafprozessordnung vorlägen. „Es ist völlig absurd anzunehmen, dass ich eine schwere staatsgefährdende Straftat begehen will oder begangen habe“, so Maaßen wörtlich.
Ministerium bestätigt Eingang – aber keine inhaltliche Stellungnahme
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte gegenüber dieser Redaktion lediglich den Eingang des Schreibens. „Zum Sachverhalt gibt das BMI nachvollziehbar keine Auskunft“, hieß es aus dem Ministerium. Auch das Bundeskriminalamt äußerte sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu den konkreten Vorwürfen. Ein BKA-Sprecher bat „um Verständnis, dass sich das BKA aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht zu personenbezogenen Daten äußert.“
Maaßen selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Auf eine Anfrage dieser Redaktion reagierte der Jurist nicht.
Dreifache Überwachungsklage bereits anhängig
In dem Brief an Innenminister Dobrindt verweist Maaßen zunächst auf einen bereits laufenden Rechtsstreit. Er weist den Minister darauf hin, dass er „seit rund drei Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz als angeblicher Rechtsextremist überwacht werde und gegen diese rechtswidrige Maßnahme vor dem Verwaltungsgericht Köln klage“.
Nun komme die zusätzliche Überwachung durch das BKA hinzu. Maaßen kritisiert scharf, dass man ihn „zu keinem Zeitpunkt“ mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert oder ihm „die Gelegenheit gegeben, mich zu verteidigen und meine Interessen zu schützen“ habe.
Klare Forderung an den Innenminister
Der ehemalige Verfassungsschutzchef formuliert in seinem Schreiben eine unmissverständliche Aufforderung: „Ich fordere Sie auf, die Präsidenten von BfV und BKA unverzüglich anzuweisen, diese Maßnahmen einzustellen.“ Sollte er mit seinen Behauptungen falsch liegen, bitte er „um eine entsprechende Klarstellung“.
Maaßen geht in seiner Argumentation noch weiter und bezeichnet mögliche Überwachungsmaßnahmen als „Missbrauch solcher Befugnisse zur Bekämpfung politischer Gegner“. Dies stelle eine „Menschenrechtsverletzung und politische Verfolgung im Sinne von Artikel 1 Abschnitt A der Genfer Flüchtlingskonvention – und strafbar“ dar.
Politische Kontroversen um den ehemaligen Behördenchef
Hans-Georg Maaßen steht seit Jahren im Fokus politischer Auseinandersetzungen. Vor allem von linker Seite wird er regelmäßig für Kontakte zur AfD sowie für neu-rechte Positionen kritisiert. Auch zu den Corona-Maßnahmen äußerte sich der Jurist öffentlich kritisch.
2021 kandidierte er erfolglos für die CDU Thüringen für den Bundestag. Seine Amtszeit als Verfassungsschutzchef endete 2018 nach dem Streit um angeblich ausländerfeindliche Hetzjagden in Chemnitz. Auf Druck der SPD wurde Maaßen damals abgelöst und schließlich in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Ob die Vorwürfe des ehemaligen Behördenchefs zutreffen oder nicht, bleibt vorerst ungeklärt. Sowohl das Bundeskriminalamt als auch das Innenministerium halten sich mit inhaltlichen Stellungnahmen zurück. Die Antwort auf Maaßens Beschwerde bleibt damit ebenso offen wie die Frage nach der Rechtmäßigkeit der behaupteten Überwachungsmaßnahmen.



