Digitale Ermittlungen: Sicherheitsbehörden erhalten erweiterte Befugnisse
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig deutlich erweiterte Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum erhalten. Ein umfassendes Reformpaket, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben, sieht vor, dass die Sicherheitsbehörden biometrische Daten aus dem Internet für ihre Ermittlungen nutzen dürfen. Länder und Verbände haben in den kommenden Wochen Gelegenheit, zu den weitreichenden Vorschlägen Stellung zu nehmen.
Hintergrund und Notwendigkeit der Reform
Die aktuelle Reforminitiative hat mehrere treibende Faktoren. In den vergangenen Jahren erhielten deutsche Sicherheitsbehörden bei der Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus häufig entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland – eine Situation, die aus Expertensicht unbefriedigend ist. Gleichzeitig entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz rasant weiter. Hinzu kommt die wachsende Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können, insbesondere im Kontext hybrider Bedrohungen.
Konkrete Maßnahmen des Reformpakets
Das geplante Gesetzespaket umfasst mehrere zentrale Neuerungen:
- KI-gestützte Datenauswertung: Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz analysieren dürfen.
- Biometrische Identifikation: Bei schweren Straftaten sollen Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Täter im Nachhinein mit Hilfe biometrischer Daten identifizieren können.
- Videoüberwachung: Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern ist eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten vorgesehen.
- IT-Testbefugnisse: Das BKA soll eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Grenzen
Das Justizministerium ist maßgeblich an der Reform beteiligt, da die angestrebten Änderungen durch Anpassungen in der Strafprozessordnung flankiert werden müssen. Bisher existiert keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont: „Es braucht gesetzliche Leitplanken für den Einsatz von digitalen Instrumenten.“ Nicht alles, was technisch möglich sei, dürfe auch erlaubt werden – die Vorgaben des Grundgesetzes seien dabei zentral.
Voraussetzung für den Datenabgleich soll ein konkreter Verdacht sein, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer Straftat von erheblicher Bedeutung ist und die Ermittlungen auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wären. Nach dem Datenvergleich müssen erhobene Daten sofort gelöscht werden, wenn sie keinen konkreten Ermittlungsansatz bieten.
Erweiterte Befugnisse für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhält neue Möglichkeiten bei der Entscheidung über Asylanträge. Wenn Antragsteller keine gültigen Papiere vorlegen können, soll das Bamf künftig biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgleichen dürfen – allerdings nicht mit Echtzeitdaten. Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit verwendet und müssen direkt danach gelöscht werden. Bei Bedarf kann das Bundesamt Behörden anderer EU-Staaten um die Durchführung des Abgleichs bitten.
Datenschutzbedenken und kritische Stimmen
Die geplanten Neuerungen stoßen bei Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen auf Skepsis. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club warnten im vergangenen Jahr vor biometrischer Massenüberwachung, auch Amnesty International Deutschland äußerte Bedenken. Die FDP und die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt Vorbehalte gegen zusätzliche digitale Ermittlungsbefugnisse geäußert.
Die Befürworter der Reform verweisen dagegen auf die gewachsene hybride Bedrohungslage, insbesondere durch Russland. Unter hybrider Kriegsführung versteht man eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann – staatlich gelenkte Cyberattacken gehören ebenfalls dazu.
Zeitplan und weitere Verfahrensschritte
Bis die Neuerungen in Kraft treten, dürften noch mindestens einige Monate vergehen. Nach der aktuellen Stellungnahmephase für Verbände muss das Kabinett die Gesetzesvorlagen beschließen, anschließend berät der Bundestag darüber. Auf diesem parlamentarischen Weg könnten sich noch Details ändern. Eines der drei geplanten Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrates, also der Ländervertretung.



