Digitale Ermittlungsbefugnisse: Sicherheitsbehörden sollen biometrische Daten aus dem Internet nutzen
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei erhalten künftig erweiterte Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Dies geht aus einem Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Länder und Verbände können in den kommenden Wochen zu den Vorschlägen Stellung nehmen.
Hintergrund der Reform
Die deutschen Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen Jahren bei der Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus oft entscheidende Hinweise von ausländischen Partnern erhalten. Fachleute bewerten diese Abhängigkeit als unbefriedigend. Zudem schreiten technologische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz voran. Hinzu kommt die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.
Details aus dem Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.“ Konkret bedeutet dies:
- Sicherheitsbehörden dürfen für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auswerten
- Bei schweren Straftaten können Strafverfolgungsbehörden im Nachhinein Täter mit biometrischen Daten identifizieren
- Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern
- Das BKA erhält eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten
Rolle des Justizministeriums
Das Justizministerium ist beteiligt, weil die Reformen Änderungen in der Strafprozessordnung erfordern. Bisher gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Voraussetzung soll ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung sein, bei der andere Ermittlungsmethoden wesentlich erschwert oder aussichtslos sind. Nach dem Datenvergleich müssen nicht relevante Daten sofort gelöscht werden.
Justizministerin Hubig betont: „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt.“ Sie verweist auf Grundgesetz-Vorgaben und fordert gesetzliche Leitplanken für den Einsatz digitaler Instrumente.
Weitere betroffene Bereiche
Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll neue Möglichkeiten bei Asylanträgen erhalten. Wenn Antragsteller keine gültigen Papiere vorlegen können, darf das Bamf biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgleichen – allerdings nicht mit Echtzeitdaten. Die erhobenen Daten dürfen nur zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit verwendet und müssen anschließend gelöscht werden. Bei Bedarf kann das Bundesamt andere EU-Behörden um Unterstützung bitten.
Datenschutzbedenken und Bürgerrechte
In der Vergangenheit haben insbesondere die FDP und die Grünen Bedenken gegen zusätzliche digitale Ermittlungsbefugnisse geäußert. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club warnten vor biometrischer Massenüberwachung, auch Amnesty International Deutschland äußerte sich skeptisch.
Die Notwendigkeit neuer Ermittlungswerkzeuge wird mit der gewachsenen hybriden Bedrohungslage begründet, insbesondere durch Russland. Unter hybrider Kriegsführung versteht man eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln, die auch die öffentliche Meinung beeinflussen können. Staatlich gelenkte Cyberattacken zählen ebenfalls dazu.
Zeitplan und nächste Schritte
Bis die Neuerungen in Kraft treten, dürften noch mindestens einige Monate vergehen. Zunächst haben Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme, dann folgen Kabinett und Bundestag. Auf diesem Weg könnten sich noch Details ändern. Eines der drei geplanten Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrats.



