Berliner Partizipationsgesetz: Justizsenatorin kritisiert Quotenregelung als verfassungswidrig
Partizipationsgesetz: Senatorin hält Migrationsquote für verfassungswidrig

Berliner Partizipationsgesetz in der Kritik: Justizsenatorin sieht Verfassungsverstoß

Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen die aktuelle Umsetzung des Berliner Partizipationsgesetzes geäußert. Mehr als vier Jahre nach der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2021 ließ die CDU-Politikerin die Regelungen zur gezielten Förderung von Bewerbern mit Migrationshintergrund im Landesdienst überprüfen. Das Ergebnis ist eindeutig: Sowohl interne Juristen ihres Ressorts als auch externe Experten bewerten die Praxis als verfassungswidrig.

Ziel versus Umsetzung: Die Problematik der Quotenregelung

Das Partizipationsgesetz verfolgt das erklärte Ziel, den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Berliner Behörden zu erhöhen. Dafür sieht das Gesetz unter anderem eine gezielte Ansprache dieser Personengruppe vor. Bei der Stellenbesetzung sollen Bewerber mit Migrationshintergrund „in besonderem Maße“ berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, dass bei Bewerbungsgesprächen der Anteil eingeladener Personen mit Migrationshintergrund dem Berliner Bevölkerungsanteil von aktuell 40 Prozent entsprechen soll.

Genau diese Regelung führt nach den Untersuchungen der Justizverwaltung zu erheblichen Problemen. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurde festgestellt, dass Bewerber ohne Migrationshintergrund systematisch benachteiligt wurden. Es kam zu Fällen, in denen qualifizierte Kandidaten mit besseren Examensnoten nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, während Bewerber mit Migrationshintergrund mit schlechteren Noten berücksichtigt wurden.

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Justizsenatorin Badenberg: Grundgesetz als klarer Kompass

Justizsenatorin Felor Badenberg, die selbst als Kind mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland kam, betonte in einer Stellungnahme: „Gerade, weil ich selbst eine Migrationsgeschichte habe, weiß ich, wie wichtig Zugehörigkeit und faire Chancen sind.“ Gleichzeitig machte sie deutlich: „Für staatliches Handeln gilt aber ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen.“

Die Senatorin kritisierte insbesondere die Quotenregelung bei der Vorauswahl von Bewerbern als Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung. Badenberg ließ die Regelung bereits im Oktober 2025 überprüfen, nachdem erstmals Ungereimtheiten bei der Einstellungspraxis bekannt geworden waren. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll sich ein konkret betroffener Bewerber beschwert haben.

Politische Reaktionen: Grüne kritisieren Alleingang

Die Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus reagierte scharf auf die Ankündigung Badenbergs, das Gesetz nur noch verfassungskonform anzuwenden. Der parlamentarische Geschäftsführer Sebastian Walter sprach von einem „Alleingang“ der Justizsenatorin und betonte: „Darüber, ob ein Landesgesetz verfassungskonform ist oder nicht, entscheiden in unserem Rechtsstaat Verfassungsgericht und nicht eine einzelne Senatorin.“

Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2021 unter der rot-rot-grünen Koalition gab es erhebliche Bedenken von verschiedenen Seiten. Nun scheinen sich diese Befürchtungen zu bestätigen. Justizsenatorin Badenberg kündigte an, mit anderen Ressorts über das weitere Vorgehen zu beraten und für eine verfassungskonforme Anwendung des Gesetzes zu sorgen.

Die Diskussion um das Berliner Partizipationsgesetz zeigt die grundsätzliche Spannung zwischen dem berechtigten Ziel einer diverseren Verwaltung und den verfassungsrechtlichen Grenzen staatlichen Handelns. Während das Gesetz die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte fördern will, darf dies nach Ansicht der Justizverwaltung nicht zu einer Benachteiligung anderer Bewerbergruppen führen.

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