Rekordanteil bei Asylbewerbern ohne Identitätsnachweis
Die Bundesregierung verzeichnet im Jahr 2025 einen historischen Höchststand bei Asylbewerbern ohne Ausweispapiere. Laut aktuellen Zahlen des Bundesinnenministeriums konnten zwei Drittel aller erwachsenen Asyl-Erstantragsteller keine Identitätsdokumente vorlegen. Diese Entwicklung stellt die Behörden vor erhebliche Herausforderungen bei der Identitätsklärung.
Statistische Entwicklung mit alarmierendem Trend
Im Detail registrierten die Behörden im vergangenen Jahr 113.236 Flüchtlinge über 18 Jahre, die erstmals einen Asylantrag stellten. Von diesen hatten 74.089 Personen keine Identitätspapiere, was einem Anteil von 65,4 Prozent entspricht. Dieser Wert markiert einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr 2024, als der Anteil bei 49,9 Prozent lag. Damals konnten 72.620 von 145.401 Asylbewerbern keine Papiere vorweisen.
Interessant ist die langfristige Betrachtung: Seit 2018 sind laut offiziellen Zahlen insgesamt 897.699 Asyl-Erstantragsteller über 18 Jahre eingereist, von denen 462.000 Personen (51,5 Prozent) keine Ausweispapiere besaßen. Zwar gab es 2023 mit 107.904 Personen rein zahlenmäßig mehr papierlose Asylbewerber als 2025, doch lag die Gesamtzahl der Erstantragsteller damals mit 225.603 Personen deutlich höher, was eine Quote von nur 47,8 Prozent ergab.
Besonders betroffene Herkunftsländer
Die Statistik zeigt erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Herkunftsländern. Im Jahr 2025 lag die Quote papierloser Flüchtlinge aus Guinea mit 97,9 Prozent am höchsten. Weitere Länder mit besonders hohen Anteilen waren:
- Algerien: 93,9 Prozent
- Eritrea: 91,5 Prozent
- Somalia: 91,3 Prozent
- Irak: 71,9 Prozent
Auch aus Staaten mit funktionierenden Verwaltungsstrukturen kamen viele Asylbewerber ohne Papiere: 71,2 Prozent der Flüchtlinge aus China, 59,4 Prozent aus der Türkei und 51,8 Prozent aus Russland konnten keine Identitätsdokumente vorlegen.
Herausforderungen für deutsche Behörden
Für die Ausländerbehörden bedeutet die hohe Zahl papierloser Asylbewerber einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Viele Herkunftsländer kooperieren nicht oder verfügen über keine funktionierenden Botschaften in Deutschland. Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass sich die Möglichkeiten zur Identitätsklärung „im Einzelfall stark unterscheiden“ könnten, insbesondere aufgrund des unterschiedlichen Angebots an konsularischen Dienstleistungen.
Rechtlich ist jeder Ausländer verpflichtet, gegenüber der Ausländerbehörde ein Identitätsdokument vorzulegen oder bei fehlenden Dokumenten aktiv an der Klärung seiner Identität mitzuwirken. Trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung bleibt der Anteil ungeklärter Identitäten bei bestimmten Herkunftsländern besonders hoch.
Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass in vielen Fällen das Fehlen von Papieren nachvollziehbar ist - etwa aufgrund von Bürgerkriegen oder nicht funktionierenden Verwaltungen in den Herkunftsländern. Dennoch stellt der Rekordanteil von 65,4 Prozent papierloser Asylbewerber im Jahr 2025 die deutschen Behörden vor wachsende Herausforderungen bei der Bearbeitung von Asylverfahren.



