Staatsanwaltschaft München stellt Verfahren gegen Grünen-Jugend-Sprecher ein
Die Generalstaatsanwaltschaft in München hat das Ermittlungsverfahren gegen Luis Bobga (23), einen der beiden Bundessprecher der Grünen Jugend, eingestellt. Grund dafür ist der Verzicht von CSU-Chef Markus Söder (59) auf eine Strafverfolgung. Bobga hatte im Januar ein Video veröffentlicht, in dem er den bayerischen Ministerpräsidenten mit beleidigenden Textpassagen bedachte.
Hintergrund des kontroversen Videos
Im Januar nahm Luis Bobga ein Musikvideo auf, in dem er den Song "Conan x Xenia" des Rappers Haftbefehl adaptierte. Dabei zeigte er ein Foto von Markus Söder während der CSU-Tagung im bayerischen Kloster Banz und sang unter anderem: "Dass du ein Hurensohn bist, hatten wir schon mal". Zusätzlich kritisierte Bobga in dem Video Söders Politik mit den Worten: "Bei deiner Politik wird mir schlecht. Katastrophal."
Der Auslöser für das Video war Söders Vorschlag zur Verringerung der Anzahl deutscher Bundesländer. Die CSU reagierte empört auf die Veröffentlichung. Generalsekretär Martin Huber bezeichnete das Video als "eine niveaulose Entgleisung". Bobga löschte das Video noch im Januar von seinen Social-Media-Kanälen.
Rechtliche Bewertung durch die Staatsanwaltschaft
Nachdem eine unbeteiligte Person Anzeige erstattet hatte, prüfte die Generalstaatsanwaltschaft München den Anfangsverdacht der Beleidigung. Oberstaatsanwalt Sebastian Murer erklärte dazu: "In Fällen wie diesen gibt es ohne Strafantrag keine Strafverfolgung. Ein solcher Strafantrag wurde jedoch nicht gestellt, daher war das Verfahren einzustellen."
Die Staatsanwaltschaft hatte Markus Söder über die Ermittlungen informiert und ihn gefragt, ob er als mutmaßlich Geschädigter einen Strafantrag stellen wolle. Söder verzichtete darauf. In Beleidigungsfällen ist nach deutschem Recht ein Strafantrag des Geschädigten zwingend erforderlich, um eine Verfolgung zu ermöglichen.
Vergleich mit früheren Fällen
Deutlich anders verlief ein ähnlicher Fall im Jahr 2024. Damals hatte Stefan Niehoff (64) den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (56, Grüne) in einem Internet-Post als "Schwachkopf" bezeichnet. Nach einem Hinweis über ein hessisches Portal gegen Hetze im Internet erließ das Amtsgericht Bamberg einen Beschluss zur Hausdurchsuchung.
Gegen Niehoff lagen allerdings weitere Verdachtsfälle vor, darunter Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Habeck stellte nach Information über das Verfahren einen Strafantrag wegen Beleidigung. Die Ermittlungen wegen Beleidigung wurden später eingestellt, da die zu erwartende Strafe im Vergleich zu den anderen Delikten gering gewesen wäre.
Der Fall um Luis Bobga zeigt erneut, wie unterschiedlich Beleidigungsdelikte in der politischen Arena gehandhabt werden können, abhängig von der Bereitschaft der Betroffenen, Strafanträge zu stellen.



