Landesweites Waffenverbot für Niedersachsens Nahverkehr
Die niedersächsische Landesregierung plant ein umfassendes Verbot von Waffen im öffentlichen Personennahverkehr. Innenministerin Daniela Behrens von der SPD kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, dass Messer und andere gefährliche Gegenstände aus Bussen, Bahnen und an Haltestellen verbannt werden sollen. „Gewaltkriminalität in Verbindung mit Messern und anderen Waffen nehmen wir in Niedersachsen nicht hin“, betonte die Ministerin mit Nachdruck.
Kontrollen nach Vorbild der Gurtpflicht
Die geplante Verordnung soll noch in diesem Monat in Kraft treten und Polizei sowie Ordnungsbehörden erweiterte Befugnisse einräumen. Behrens verglich das geplante Vorgehen mit der etablierten Gurtpflicht im Straßenverkehr: „Die Polizei wird nicht morgens an jedem Bus stehen, aber es wird regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen geben.“ Verstöße gegen das Waffenverbot können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Bislang existiert in Niedersachsen keine einheitliche landesweite Regelung, was zu unterschiedlichen Handhabungen geführt hat. Mitarbeiter des Nahverkehrs berichten laut Behrens von zunehmenden Problemen: „Was wir von Fahrern, Kontrollpersonal und anderen Beschäftigten hören, ist, dass sie mittlerweile häufiger mit solchen Situationen zu tun haben.“
Rechtssicherheit für Einsatzkräfte
Die neue Verordnung schafft nach Angaben der Innenministerin klare Rechtsgrundlagen für staatliches Handeln. „Mit der neuen Regelung gibt es eine klare landesweite Rechtsgrundlage. Wenn es Probleme gibt, kann die Polizei hinzugezogen werden und einschreiten“, erklärte Behrens. Bisher konnten Beschäftigte im Nahverkehr in vielen Fällen nur ihr Hausrecht durchsetzen, was sich in der Praxis oft als schwierig erwiesen habe.
Kritiker bezweifeln zwar die abschreckende Wirkung eines solchen Verbots, doch Behrens hält an der Notwendigkeit fest: „Gesetze sind zunächst einmal Regeln dafür, wie wir zusammenleben wollen.“ In einer Demokratie benötige es klare rechtliche Grundlagen, auch für stichprobenartige Kontrollen. Ein entscheidender Vorteil der neuen Regelung sei, dass aufgefundene Waffen direkt sichergestellt werden könnten.
Die Ministerin betonte, dass Waffen weder in den öffentlichen Raum noch in öffentliche Verkehrsmittel gehören. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Sicherheit für alle Fahrgäste und Beschäftigten im Nahverkehr zu erhöhen. Niedersachsen folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer, wo ähnliche Verbote bereits umgesetzt wurden.



