Berufung eingelegt, dann nicht erschienen: 48-Jähriger scheitert vor Gericht
48-Jähriger scheitert mit Berufung wegen Nichterscheinens

Ein 48-jähriger Mann aus Ducherow ist vor dem Landgericht Neubrandenburg mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Pasewalk gescheitert. Der Grund: Er erschien nicht zum Verhandlungstermin. Das Schöffengericht hatte keine andere Wahl, als die Berufung abzuweisen. Nach nur 30 Minuten war der Prozess beendet. Auch der Anwalt des Angeklagten wusste nicht, wo sein Mandant steckte.

Hintergrund des Falls

Der Mann war im Jahr 2021 vom Amtsgericht Pasewalk zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die Vorwürfe umfassten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung, Raub sowie Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem nicht versicherten Fahrzeug. Der Verurteilte hatte Berufung eingelegt, um ein milderes Urteil zu erreichen.

Verlauf der Verhandlung

Die Vorsitzende Richterin Urte Brinkmann gewährte dem Angeklagten nach Eröffnung der Hauptverhandlung noch das sogenannte akademische Viertel, also 15 Minuten zusätzliche Wartezeit. Doch auch innerhalb dieser Frist ließ sich der 48-Jährige nicht blicken. Daraufhin wurde die Berufung verworfen. Damit bleibt das Urteil aus dem Jahr 2021 rechtskräftig.

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Richterin Brinkmann deutete an, dass der Angeklagte in den vergangenen Tagen und Wochen im Fokus polizeilicher Ermittlungen sowie von Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestanden habe. Anfang April sei es zu einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach §13 des Psychischkrankengesetzes von Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Die Kreisverwaltung Vorpommern-Greifswald hatte ursprünglich einen Antrag auf eine längere Genehmigung dieser Maßnahme gestellt, diesen aber später wieder zurückgezogen.

Reaktionen und Ausblick

Der Angeklagte ist nach Informationen der Nordkurier ein Mann aus Ducherow, der seit Monaten bei den Anwohnern Angst und Schrecken verbreitet und als bekannter Unruhestifter in dem Ort gilt. Sein Anwalt Helge Fruhriep wollte sich auf Nachfrage nicht zur Verfassung seines Mandanten oder möglichen gesundheitlichen Problemen äußern. Auch zur Motivation der Berufung gab es keinen Kommentar. Die Richterin erklärte, dass der Verurteilte eine Woche Zeit hat, seine unentschuldigte Abwesenheit zu erklären und die Wiedereinsetzung der Berufung zu beantragen. Sollte dies nicht geschehen, bleibt das Urteil endgültig bestehen.

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