Dresdner Antifa-Ost-Prozess: Zeuge riskiert Beugehaft statt Aussage
Antifa-Ost-Prozess: Zeuge nimmt Beugehaft in Kauf

Dresdner Antifa-Ost-Prozess: Zeuge riskiert Beugehaft statt Aussage

Im Dresdner Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten hat ein Zeuge die Aussage verweigert und nimmt dafür bewusst eine drohende Beugehaft in Kauf. Der 22-jährige Mann, der sich aktuell selbst in einem Verfahren gegen die rechtsextreme Gruppierung „Sächsische Separatisten“ befindet und in der Justizvollzugsanstalt Görlitz in Untersuchungshaft sitzt, weigerte sich am Mittwoch, vor Gericht auszusagen.

Zeugnisverweigerung trotz drohender Konsequenzen

Joachim Kubista, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden, wies den Zeugen darauf hin, dass er zwar ein Auskunftsverweigerungsrecht hätte, falls er sich selbst belasten würde, dies jedoch nicht für die Schilderung des Tatgeschehens in Wurzen gelte. Bei dem Vorfall am 15. Februar 2020 wurden Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg attackiert. Der Zeuge begründete seine Weigerung mit „Erlebnissen“ mit der Justiz und der Generalbundesanwaltschaft (GBA).

Die GBA-Vertreterin beantragte daraufhin wegen unberechtigter Zeugnisverweigerung ein Ordnungsgeld und eine „nachdrückliche Beugehaft“. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, müsste der Mann bei einer Verurteilung in seinem eigenen Verfahren die Beugehaft zusätzlich ableisten. Lediglich die Untersuchungshaft würde bei einer möglichen Haftstrafe angerechnet werden, wie Richter Kubista deutlich machte.

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Hintergrund des Antifa-Ost-Prozesses

In dem Verfahren, das seit November 2025 läuft, müssen sich sieben Beschuldigte verantworten. Es handelt sich um einen der sogenannten Antifa-Ost-Prozesse. Laut Bundesanwaltschaft sollen sechs der Angeklagten, darunter eine Frau, einer kriminellen Vereinigung angehört und eine militante linksextremistische Ideologie geteilt haben. Ein siebter Beschuldigter habe die Vereinigung in drei Fällen unterstützt.

Die Anklage umfasst Straftaten wie gefährliche Körperverletzung, versuchter Mord und Sachbeschädigung. Im Fokus steht dabei Johann G., der lange Zeit untergetaucht war und Ende 2024 vom Landeskriminalamt Sachsen gefasst wurde. Das aktuelle Verfahren ist faktisch die Fortsetzung des Prozesses gegen die Studentin Lina E. und drei Mitangeklagte, die 2023 an gleicher Stelle zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Johann G. und Lina E. gelten als Köpfe der Gruppierung.

Der Prozess verdeutlicht die komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen im Kontext politisch motivierter Straftaten in Sachsen und wirft Fragen zur Zusammenarbeit von Zeugen mit der Justiz auf.

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