Anwälte fordern Freilassung von Marius Borg Høiby aus Untersuchungshaft
Die Verteidiger des norwegischen Skandalsohns Marius Borg Høiby (29) haben beim Amtsgericht Oslo einen Antrag auf Freilassung aus der Untersuchungshaft eingereicht. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) sitzt seit dem 3. Februar in Haft, nachdem er nur zwei Tage vor Prozessbeginn wegen erneuter Bedrohung einer früheren Lebensgefährtin festgenommen worden war.
Vier Wochen Haft und ein dringender Antrag
Anwältin Ellen Holager Andenæs erklärte gegenüber der norwegischen Zeitung Aftenposten: „Wir haben einen Antrag beim Amtsgericht Oslo zur Freilassung eingereicht. Er ist seit vier Wochen in Haft. Es ist naheliegend, das Gericht darum zu bitten, dass es die Bedingungen, die für eine U-Haft nötig sind, überprüft.“ Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang des Antrags, lehnte eine Freilassung jedoch ab.
Staatsanwalt Andreas Kruszewski von der Polizei betonte: „Wir haben bereits dazu Stellung genommen und uns dazu entschieden, ihn nicht freizulassen. Dies wird nun vom Amtsgericht Oslo überprüft. Aber die letzte Prüfung ist noch nicht lange her. Damals kam das Gericht zu dem Schluss, dass genügend Haftgründe vorliegen.“
40 Anklagepunkte und mögliche Fluchtgefahr
Der Prozess gegen Marius Borg Høiby umfasst insgesamt 40 Straftaten, darunter:
- Verwüstung der Wohnung seiner Ex-Lebensgefährtin in der Nacht zum 4. August 2024
- Wiederholte Bedrohungen und Misshandlungen
- Nichteinhaltung eines Kontaktverbots
- Erneute Bedrohungen in den Tagen vor Prozessbeginn
Laut norwegischer Strafprozessordnung kann ein Angeklagter bis zur Urteilsfällung in Haft bleiben, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Dazu zählen insbesondere:
- Wiederholungsgefahr
- Fluchtgefahr
- Eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent
Langer Weg bis zum Urteil
Der Prozess endet formell am 19. März, doch aufgrund der zahlreichen Anklagepunkte und der Osterferien Anfang April wird mit einer Verzögerung bei der Urteilsverkündung gerechnet. Experten gehen davon aus, dass es bis zu zwei Monate dauern könnte, bis das Urteil vorliegt.
Sollte das Gericht dem Freilassungsantrag nicht stattgeben, müsste Marius Borg Høiby möglicherweise weitere zwei Monate in Untersuchungshaft verbringen. Die meisten Prozessbeobachter erwarten jedoch eine Verurteilung zu einer Haftstrafe, was eine noch längere Inhaftierung bedeuten würde.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Oslo über den Freilassungsantrag wird mit Spannung erwartet, während der Strafprozess mit seinen vielen Facetten weiterhin die norwegische Öffentlichkeit beschäftigt.



