Gericht kippt Aufenthaltsverbot: Rechtsextremist Sellner gewinnt vor Karlsruher Verwaltungsgericht
Aufenthaltsverbot gegen Sellner gekippt - Gerichtsurteil in Karlsruhe

Rechtsextremist gewinnt vor Gericht: Aufenthaltsverbot in Baden-Württemberg gekippt

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Aufenthaltsverbot gegen den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner für rechtswidrig erklärt. Der 37-Jährige, der bis 2023 als Sprecher der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung fungierte, hatte gegen die Maßnahme der Gemeinde Neulingen geklagt, die im August 2024 eine geplante Lesung des Österreichers verhindern wollte.

Gemeinde scheitert mit Präventivmaßnahme

Die Gemeinde Neulingen hatte das Aufenthaltsverbot mit der Begründung verhängt, dass von Sellner aufgrund seiner verfassungswidrigen Positionen und seiner beträchtlichen Reichweite eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehe. Bei der geplanten Veranstaltung sei mit Straftaten wie Volksverhetzung zu rechnen gewesen, argumentierte die Kommune. Sellner ist insbesondere für sein sogenanntes Remigrationskonzept bekannt, das in Fachkreisen als extremistisch bewertet wird.

Gericht: Keine hinreichenden Beweise für Straftaten

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies diese Argumentation jedoch zurück. In der schriftlichen Urteilsbegründung heißt es, die Gemeinde habe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür benennen können, dass konkret strafrechtlich relevante Äußerungen zu befürchten gewesen seien. Zwar sei eine solche Entwicklung als wahrscheinlich einzustufen, doch konkrete Tatsachen, dass Sellner tatsächlich Straftaten begehen oder dazu beitragen werde, seien nicht ausreichend dargelegt worden.

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Das Gericht betonte in seiner Entscheidung die Bedeutung der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit. Aufgrund dieses verfassungsrechtlichen Schutzes sei es nicht möglich gewesen, ein Aufenthaltsverbot nach dem Polizeigesetz zu verhängen, ohne dass konkrete Gefahrenhinweise vorlagen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und unterliegt möglichen Berufungsverfahren.

Reaktionen aus der Gemeinde Neulingen

Bürgermeister Michael Schmidt zeigte sich enttäuscht über die gerichtliche Entscheidung. „Ich bin weiterhin der Auffassung, dass es richtig war, Herrn Sellner in Neulingen keine Bühne für seine menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Ansichten zu bieten“, erklärte Schmidt in einer Stellungnahme. Die Gemeinde prüfe nun, ob sie einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen werde.

Die Kommune bedauere das Urteil, stehe aber zu ihrer ursprünglichen Entscheidung, den umstrittenen Rechtsextremisten nicht auftreten zu lassen. Schmidt betonte, dass die Sicherheitsbedenken gegenüber Sellners Aktivitäten nach wie vor bestehen blieben, auch wenn das Gericht die rechtliche Grundlage für das Aufenthaltsverbot als nicht ausreichend bewertet habe.

Hintergrund: Die Identitäre Bewegung

Martin Sellner war bis 2023 eine der prominentesten Figuren der Identitären Bewegung in Österreich, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Organisation eingestuft wird. Die Bewegung propagiert ethnisch homogene Nationalstaaten und lehnt multikulturelle Gesellschaften ab. Sellners sogenanntes Remigrationskonzept sieht die Rückführung von Migranten in ihre Herkunftsländer vor und wird von Demokratieexperten als rassistisch und verfassungsfeindlich kritisiert.

Das Karlsruher Urteil wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Gefahrenabwehr auf. Während das Gericht die formalen Voraussetzungen für ein Aufenthaltsverbot als nicht erfüllt ansah, bleibt die inhaltliche Auseinandersetzung mit Sellners Ideologie weiterhin Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Debatten.

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