Justizministerium fordert Bericht im Fall Gürth an – kein Vergleichsfall seit Jahren
Bericht zu Gürth angefordert – kein Vergleichsfall seit 2024

Das sachsen-anhaltische Justizministerium hat die Staatsanwaltschaft Halle um einen detaillierten Bericht gebeten, warum sie im Fall des CDU-Politikers Detlef Gürth erneut vor Gericht ziehen will. Hintergrund ist der Vorwurf der Volksverhetzung, der gegen den Landtagsabgeordneten erhoben wird. Wie das Ministerium mitteilte, sei ein solcher Vorgang seit dem Jahr 2024 nicht mehr vorgekommen.

Scharfe Kritik aus der Opposition

Der Umgang des Ministeriums mit dem Fall sorgt für ungewöhnlich scharfe Kritik im Landtag. Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Striegel äußerte sich am Dienstag gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung deutlich: „Man muss in Sachsen-Anhalt schon CDU-Landtagsabgeordneter Detlef Gürth sein, damit im Justizministerium im Einzelfall für einen Partei ergriffen wird.“ Striegel wirft dem Ministerium vor, parteiisch zu handeln.

Bisherige Verfahren und Freisprüche

Detlef Gürth, der von seinem Anwalt Philipp Gehrmann vertreten wird, wurde am Amtsgericht Aschersleben bereits zweimal freigesprochen. Trotz dieser Freisprüche strebt die Staatsanwaltschaft Halle eine weitere Verhandlung an. Das Justizministerium will nun prüfen, ob die erneute Anklage gerechtfertigt ist.

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Der Fall hat politische Wellen geschlagen, da es sich um einen Abgeordneten der Regierungspartei handelt. Kritiker sehen darin eine mögliche Einflussnahme auf die Justiz. Das Ministerium betont hingegen, dass der Bericht lediglich der Sachaufklärung diene.

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