Berlin: 25-Jährige zu sieben Jahren Haft wegen Tötung ihres Neugeborenen verurteilt
Berlin: Sieben Jahre Haft für Tötung von Neugeborenem

Sieben Jahre Haft für Tötung des eigenen Babys in Berlin

Im Fall eines tot aufgefundenen Säuglings in Berlin-Neukölln hat das Landgericht Berlin die 25-jährige Mutter wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Richterin Melanie Bock begründete das Urteil damit, dass die Angeklagte ihre kurz nach der Geburt gesunde Tochter vorsätzlich erstickt habe, weil das Kind nicht in ihre Lebenssituation gepasst habe.

Die tragischen Umstände der Tat

Die Frau brachte das Mädchen am 8. Mai des Vorjahres ohne medizinische Hilfe im Badezimmer ihrer Wohnung zur Welt. Rechtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass das Neugeborene organisch gesund war und normal atmete. Die Richterin stellte klar: "Die Angeklagte war es, die den Erstickungsvorgang herbeiführte." Die genauen Details blieben jedoch im Prozess ungeklärt.

Der Kindsvater hatte von Beginn der Schwangerschaft an eine Abtreibung gefordert und mit Konsequenzen gedroht. Die 25-Jährige, die in Indien und der Ukraine studiert haben soll und seit 2022 in Deutschland lebt, verschob das Thema Schwangerschaft aus verantwortungsloser Haltung und traf keinerlei Vorbereitungen für die Geburt.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Auffindung und Aufklärung

Nach der Tötung vergrub die Mutter den Leichnam. Ein Polizist entdeckte die kleine Leiche zwei Tage später auf einem Gehweg im Ortsteil Gropiusstadt. Tiere hatten den Körper vermutlich ausgegraben und dorthin gebracht. Nach genetischen Untersuchungen, die zum Vater führten, und einer Wohnungsdurchsuchung stellte sich die Frau etwa zwei Wochen nach dem Tod des Mädchens selbst der Polizei und wurde festgenommen.

Gegenständliche Darstellungen vor Gericht

Die Angeklagte schilderte den Tod als tragischen Unglücksfall. Sie sei von den Wehen überrascht worden, das Neugeborene habe sich nicht bewegt und sei blau angelaufen. In der Schwangerschaft habe sie sich immer wieder gesagt, dass sie ihren Kellnerjob mit gutem Einkommen habe und "dass ich es allein schaffe". Hätte ihr Partner das Baby abgelehnt, wäre sie möglicherweise zu ihrer Familie nach Indien zurückgekehrt.

Das Gericht sah dies anders und konstatierte, die Angeklagte habe "in vielen Punkten die Unwahrheit gesagt". Die Strafkammer folgte im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte. Die Tat sei begangen worden, "um das Kind, das störend wirkte, loszuwerden".

Die Position der Verteidigung

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und argumentierte, die Frau habe sich bewusst gegen eine Abtreibung entschieden. Geburtsvorbereitung und Vorsorge seien in Indien weniger üblich. Das rechtsmedizinische Gutachten könne auch so interpretiert werden, dass das Kind eines natürlichen Todes starb. Die Mutter habe das Baby unter einem Rosenbusch begraben, um ihrer gedenken zu können, und sogar ein Foto des toten Säuglings auf ihrem Handy gespeichert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und unterliegt der möglichen Revision. Der Fall wirft schwierige Fragen zu psychischer Belastung, Verantwortung und den Grenzen der Aufklärung in solch tragischen Familiendramen auf.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration