Berliner Justizpraxis: Migranten werden bei Bewerbungsgesprächen bevorzugt
In der Berliner Justiz werden Richter und Staatsanwälte nicht primär nach ihrer fachlichen Qualifikation eingestellt, sondern nach ihrer Herkunft. Eine umstrittene Praxis sieht vor, dass zu Bewerbungsgesprächen gezielt 40 Prozent Migranten eingeladen werden – auch wenn diese keine herausragenden Noten in ihrem Jurastudium vorweisen können.
Grünes Erbe: Das Partizipationsgesetz von 2021
Diese Verfahrensweise wurde im Jahr 2021 vom damaligen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) eingeführt und wird seitdem insbesondere von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers (Grüne) umgesetzt. Grundlage bildet das reformierte „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG)“, das am 5. Juli 2021 vom Berliner Abgeordnetenhaus mit rot-grün-roter Mehrheit beschlossen wurde.
Paragraph 11 des Gesetzes schreibt explizit vor: „Zu Bewerbungsgesprächen sind gemäß mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht.“ Da der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in Berlin bei etwa 40 Prozent liegt, ergibt sich daraus die entsprechende Quote.
Verfassungsrechtliche Bedenken wurden ignoriert
Bereits bei der Einführung des Gesetzes warnten Beamte den grünen Justizsenator Behrendt vor verfassungsrechtlichen Problemen. Die vorgesehene Quote für Personen mit Migrationshintergrund im Auswahlverfahren stehe im Widerspruch zum Grundgesetz, insbesondere zum Prinzip der Bestenauslese gemäß Artikel 33 Absatz 2. Diese Bedenken wurden jedoch übergangen.
CDU-Justizsenatorin Badenberg fordert Rückkehr zur Bestenauslese
Die aktuelle Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) positioniert sich nun deutlich gegen diese Praxis. Obwohl sie selbst einen Migrationshintergrund hat – ihre Eltern stammen aus dem Iran – und die Förderung der Integration ausdrücklich unterstützt, betont sie: „Das Grundgesetz ist allein mein Kompass.“ Der Zugang zu öffentlichen Ämtern müsse ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen.
Badenberg erklärt die Bevorzugung von Migranten im Einstellungsverfahren für verfassungswidrig und will zu einer rein qualifikationsbasierten Auswahl zurückkehren. Sie argumentiert, dass die aktuelle Praxis nicht nur das Grundgesetz verletze, sondern auch deutsche Bewerber ohne Migrationshintergrund diskriminiere, denen dadurch Chancen genommen würden.
Kritik an der diskriminierenden Auswahlpraxis
Die umstrittene Regelung wirft grundlegende Fragen auf:
- Warum werden bei der Besetzung von Justizämtern Herkunftskriterien über fachliche Qualifikation gestellt?
- Wie kann eine solche Praxis mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Bestenauslese vereinbar sein?
- Welche Auswirkungen hat dies auf die Qualität der Rechtsprechung in Berlin?
Die Diskussion zeigt einen grundlegenden Konflikt zwischen integrationspolitischen Zielen und verfassungsrechtlichen Prinzipien auf. Während das Partizipationsgesetz die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst fördern soll, steht es im direkten Widerspruch zum grundgesetzlich garantierten Leistungsprinzip.
Die Berliner Justiz steht damit vor einer grundlegenden Weichenstellung: Soll die Personalauswahl weiterhin nach Herkunftskriterien erfolgen oder ausschließlich nach fachlicher Eignung? Die aktuelle Debatte zeigt, dass dieser Konflikt dringend einer Lösung bedarf.



