„Sex ist mein Recht“: Berufung im Vergewaltigungsprozess gegen Ehemann aus der Ukraine
Berufung im Vergewaltigungsprozess gegen ukrainischen Ehemann

„Sex ist mein Recht“: Nächste Runde im Prozess um Vergewaltigung in der Ehe

Der Prozess gegen einen Mann, der wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau und Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, wird aller Voraussicht nach ein zweites Mal vor dem Landgericht verhandelt werden. Der 35-jährige Verurteilte, ein Mann aus der Ukraine, hat fristgemäß Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes Neubrandenburg dem Nordkurier mitteilte.

Sex als sein „gewohntes Recht“ betrachtet

Die Übergriffe sollen sich zwischen Dezember 2022 und Juli 2023 in der Wohnung des Paares, das zwei Kinder hat, in Demmin ereignet haben. Die zuständige Richterin Scharner und die Schöffen hatten den Mann zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall sorgte für viel Aufsehen, weil der Angeklagte den Sex mit der 31-jährigen Frau bis zuletzt als sein „gewohntes Recht“ betrachtete.

Im Prozess am Amtsgericht hatte er erklärt, dass es Vergewaltigung in der Ehe nach seiner Auffassung ja gar nicht geben kann. In seiner Ordnung, das Paar gehört nach eigenen Angaben der Gruppe der Jesiden an, müsse die Frau machen, was der Mann wolle. Der Verurteilte habe sich „bis zuletzt komplett uneinsichtig gezeigt“, sagte die Richterin.

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Kaum eine Tat kann nachgewiesen werden

Die Anklage hatte dem Mann insgesamt sogar 20 Fälle von Vergewaltigung vorgeworfen. Das Paar war nach dem Ausbruch des Krieges aus der Region Cherson nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen, hier gab es jedoch viel Streit. Die 31-jährige Betroffene hatte im Prozess unter Tränen von vielen Übergriffen gegen ihren Willen berichtet und die „Ansprüche“ ihres Mannes bestätigt.

Sie wohnt inzwischen an einem vor dem Angeklagten geheim gehaltenen Ort. Laut Gericht konnten dem Mann aber nur die erste und die letzte Tat konkret mit einem Datum nachgewiesen werden. Das Paar ist immer noch nicht rechtskräftig geschieden, da der Mann zu mehreren Terminen nicht erschienen sein soll.

Der Prozess wird nun voraussichtlich in einer neuen Runde vor dem Landgericht fortgesetzt, wobei die Berufung des Verurteilten die rechtliche Auseinandersetzung verlängert. Die betroffene Frau bleibt weiterhin in einem geschützten Umfeld, während die Justiz mit den kulturellen und rechtlichen Herausforderungen dieses komplexen Falls ringt.

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