Bundesgerichtshof überprüft Haftstrafen für Reichsbürger-Rädelsführer aus Thüringen
Die vom Landgericht Mühlhausen verhängten Haftstrafen gegen zwei Rädelsführer einer sogenannten Reichsbürger-Gruppe werden nun vom Bundesgerichtshof überprüft. Die beiden zu Freiheitsstrafen verurteilten Männer haben Revision gegen das Urteil eingelegt, wie das Gericht auf Nachfrage bestätigte.
Urteil des Landgerichts Mühlhausen
Das Landgericht Mühlhausen hatte die beiden Anführer in der vergangenen Woche zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und sieben Monaten beziehungsweise vier Jahren verurteilt. Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, versuchter Nötigung und versuchter Erpressung.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 53 und 55 Jahre alten Männer versucht hatten, Behörden durch massenhafte Schreiben an Stadtverwaltungen oder das Thüringer Finanzgericht zu blockieren. Nach Ansicht des Gerichts zielten diese Aktionen darauf ab, die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland zu untergraben.
Hintergrund der Reichsbürger-Bewegung
Sogenannte Reichsbürger leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und lehnen die staatliche Rechtsordnung ab. Sie erkennen weder die demokratischen Institutionen noch die geltenden Gesetze an, sondern beharren auf eigenen, oft verschwörungstheoretischen Vorstellungen von Staatlichkeit.
Die beiden verurteilten Männer gelten als Führungsfiguren einer solchen Gruppe, die systematisch versuchte, durch ihre Schreibenkampagnen die öffentliche Verwaltung zu destabilisieren. Die Richter werteten dies als gezielten Angriff auf die demokratische Grundordnung.
Nächste Schritte im Verfahren
Mit der eingelegten Revision geht der Fall nun in die nächste Instanz. Der Bundesgerichtshof wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen auf Rechtsfehler überprüfen und entscheiden, ob die Haftstrafen bestehen bleiben oder geändert werden müssen.
Die Überprüfung durch die höchste deutsche Instanz in Strafsachen unterstreicht die Bedeutung des Falls für die Rechtsprechung im Umgang mit extremistischen Gruppierungen, die die demokratische Ordnung bedrohen.



