Bundesgerichtshof stärkt Jugendschutz bei E-Zigaretten
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Auch leere Ersatztanks für E-Zigaretten fallen unter das strenge Jugendschutzgesetz. Damit müssen Händler sicherstellen, dass diese Produkte nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Die Entscheidung betrifft insbesondere offene Systeme, bei denen Verbraucher die Tanks selbst mit Liquids befüllen.
Attraktivität für junge Menschen als Problem
E-Zigaretten, oft als Vapes bezeichnet, sprechen mit bunten Designs und Geschmacksrichtungen wie Minze, Melone oder Omas Apfelkuchen besonders junge Menschen an. Laut der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (Debra) griffen im Oktober 2025 bereits 3,9 Prozent der 14- bis 17-Jährigen zu E-Zigaretten, während 9,5 Prozent Tabak rauchten. Diese Zahlen verdeutlichen die Relevanz des Themas für den Jugendschutz.
Rechtliche Grundlagen und BGH-Entscheidung
Das Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen an Minderjährige. Explizit erwähnt sind auch nikotinfreie elektronische Zigaretten und deren Behältnisse. Der BGH hat nun klargestellt, dass ungefüllte Ersatztanks zu diesen Behältnissen zählen. Richter Thomas Koch betonte, dass diese Tanks ausschließlich für den Konsum von E-Liquids verwendet werden können und daher selbst im leeren Zustand eine Gesundheitsgefahr darstellen.
Branchenentwicklung und Gesundheitsrisiken
Der Markt für E-Zigaretten boomt: Der Umsatz in Deutschland lag 2025 bei 2,4 Milliarden Euro, ein Plus von 25 Prozent. Für dieses Jahr prognostiziert der Branchenverband BfTG ein weiteres Wachstum von 20 Prozent. Trotz dieser wirtschaftlichen Erfolge warnen Gesundheitsexperten vor den Risiken. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass der Dampf feste und flüssige Stoffe enthält, die das Herz-Kreislauf-System und die Lunge schädigen können. Zudem fehlen Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Auswirkungen.
Produktarten und Marktanteile
Der E-Zigaretten-Markt gliedert sich in drei Hauptkategorien:
- Einweg-E-Zigaretten: Machen etwa 10 Prozent des Marktes aus.
- Pod-Systeme: Bei diesen sind die Tanks vorbefüllt und werden nach Gebrauch entsorgt; sie haben einen Marktanteil von rund 40 Prozent.
- Offene Systeme: Hier befüllen Nutzer die Tanks selbst mit Liquids; sie machen laut BfTG 50 Prozent des Marktes aus, wobei andere Schätzungen von einem geringeren Anteil ausgehen.
Ersatztanks für offene Systeme kosten in der Regel zwischen 15 und 30 Euro und sind nun im Fokus des Jugendschutzes.
Alterskontrollen im Versandhandel
Um den Jugendschutz zu gewährleisten, setzen Händler auf mehrstufige Kontrollen. Bei Online-Bestellungen führen sie eine Online-Kontrolle durch, beispielsweise über die Schufa, um die Volljährigkeit des Bestellers zu bestätigen. Zusätzlich erfolgt eine Sichtkontrolle durch den Paketboten bei der Übergabe. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Minderjährige mit den Kontodaten Erwachsener Bestellungen tätigen. Für diese Dienstleistungen zahlen Händler Gebühren, die je nach Bestellung im hohen zweistelligen Cent-Bereich oder im niedrigen einstelligen Euro-Bereich liegen.
Auswirkungen auf Händler und Verbraucher
Das BGH-Urteil hat direkte Konsequenzen für Versandhändler und den stationären Handel. Sie müssen ihre Alterskontrollen verstärken und sicherstellen, dass auch leere Ersatztanks nicht an Jugendliche abgegeben werden. Dies könnte zu höheren Kosten und strengeren Überwachungsmechanismen führen. Für Verbraucher bedeutet die Entscheidung einen verbesserten Schutz junger Menschen vor den Risiken des Vapings, auch wenn die Branche weiter wächst.
Insgesamt unterstreicht das Urteil die Bedeutung des Jugendschutzes in einer sich schnell entwickelnden Industrie und setzt klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit E-Zigaretten und deren Zubehör.



