BGH kippt Mord-Urteil im Raser-Prozess: Neues Verfahren wegen unklarer Vorsatzfrage
BGH kippt Mord-Urteil im Raser-Prozess

Bundesgerichtshof kippt Mord-Urteil im tödlichen Raser-Prozess

Der Bundesgerichtshof hat das Mord-Urteil des Landgerichts Gera im Prozess um einen tödlichen Raser-Unfall im Saale-Orla-Kreis teilweise aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Die Verurteilung des damals 25-jährigen Autofahrers wegen Mordes ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht ausreichend begründet worden. Der vierte Strafsenat des BGH veröffentlichte seinen Beschluss am Donnerstag und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Gera zurück.

Hintergrund des tödlichen Unfalls

Hintergrund der Entscheidung ist ein schwerer Verkehrsunfall im Sommer 2024, der durch ein illegales Autorennen im morgendlichen Berufsverkehr verursacht wurde. Der aus Afghanistan stammende Angeklagte hatte durch seine rücksichtslose Fahrweise und ein gefährliches Überholmanöver einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug verursacht. Bei dem Unfall kam die 21-jährige Fahrerin des anderen Wagens ums Leben, während der Beifahrer des Unfallverursachers schwer verletzt wurde.

Das Landgericht Gera hatte den Mann nach einer wochenlangen Verhandlung im Mai des vergangenen Jahres wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Tod des Unfallopfers „aus niederen Beweggründen“ billigend in Kauf genommen habe. Die Verteidigung hatte hingegen auf fahrlässige Tötung plädiert.

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Kritische Fragen zum Tötungsvorsatz

Aus Sicht des Bundesgerichtshofs bleiben jedoch entscheidende Fragen offen. Die Karlsruher Richter bemängeln, dass nicht eindeutig erwiesen sei, „ob der Angeklagte seinen Tötungsvorsatz schon zu einem Zeitpunkt fasste, als der Unfall noch vermeidbar war“. Diese zeitliche Einordnung des Vorsatzes ist von zentraler Bedeutung für die rechtliche Bewertung der Tat als vorsätzlicher Mord oder fahrlässige Tötung.

Im Laufe des wochenlangen Prozesses hatten zahlreiche Zeugen über die rücksichtslose Fahrweise des Angeklagten berichtet. Die Eltern des 21-jährigen Opfers traten als Nebenkläger auf, während sich sowohl Anklage als auch Verteidigung vor Ort ein Bild vom Unfallhergang machten. Ein Sachverständiger erklärte dabei, dass der Unfall bei dem Überholmanöver in der schwer einsehbaren Kurve praktisch nicht mehr zu verhindern gewesen sei. Der Angeklagte habe erst in letzter Sekunde Sichtkontakt mit der entgegenkommenden Fahrerin haben können.

Neue Verhandlung mit veränderter Bewertung

Das Landgericht Gera hatte in seiner Urteilsbegründung betont, dass der Angeklagte die Tücken und Gefahren der Strecke – seines täglichen Arbeitsweges – gut gekannt habe. Dennoch habe er im morgendlichen Berufsverkehr ein Überholmanöver versucht, dessen Erfolg allein vom Zufall abhing. Der Bundesgerichtshof sieht hier jedoch Lücken in der Beweisführung, die eine neue Verhandlung und Entscheidung erforderlich machen.

Mit der Aufhebung des Mord-Urteils und der Zurückverweisung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Gera erhält der Prozess eine neue Dimension. Die Frage, ob es sich bei dem tödlichen Raser-Unfall um Mord oder fahrlässige Tötung handelt, muss nun unter Berücksichtigung der vom BGH aufgezeigten Unklarheiten neu bewertet werden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs unterstreicht die hohen Anforderungen an die Begründung von Mordvorwürfen im deutschen Strafrecht.

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