BGH prüft Diskriminierungsschutz für Behinderte in Kliniken
BGH prüft Diskriminierungsschutz für Behinderte

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich mit der Frage, ob Menschen mit Behinderung im Gesundheitswesen einen besseren rechtlichen Schutz vor Diskriminierung erhalten. Im Kern geht es darum, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch auf Krankenhäuser und Kliniken anwendbar ist. Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht geklärt.

Konkret geht es um den Fall einer blinden Patientin, der die Aufnahme in einer Rehaklinik verweigert wurde. Der dritte Zivilsenat des BGH erörterte mehrere Aspekte, darunter wie individuell eine solche Behandlung ist und ob Betroffene einen höheren Betreuungsaufwand verlangen können. Die Entscheidung will der BGH am 21. Mai um 10.00 Uhr verkünden.

Klage bislang erfolglos

Die Klägerin war 2022 nach einer Knie-Operation und nach vorheriger Absprache zur Rehabilitation in eine nordhessische Klinik gebracht worden. Als die heute 72-Jährige aus dem Kreis Lippe in Nordrhein-Westfalen dort ankam, wurde sie jedoch abgewiesen. Sie musste zurück ins Krankenhaus und blieb dort eine Woche, bis sie einen Platz in einer anderen Rehaklinik bekam. Ihre Klage auf 3.000 Euro Entschädigung gegen die Klinik blieb bisher ohne Erfolg. Das Landgericht Kassel entschied im März 2025, dass das AGG hier nicht anwendbar sei.

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Argumente beider Seiten

Der BGH-Anwalt der Klinik argumentierte, diese müsse Patienten nicht unter allen Umständen und zu jedem Kostenaufwand aufnehmen. Der Vertreter der Frau verwies auf sozialrechtliche Vorgaben, nach denen eine Behinderung auszugleichen sei. „Eine Einrichtung kann eigentlich nicht überrascht sein, wenn da Menschen mit einer Behinderung gleich welcher Art ankommen“, so der Anwalt.

Weitreichendes Urteil erwartet

Das AGG ist seit 20 Jahren in Kraft und soll vor Benachteiligung aufgrund ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht, Behinderung, Religion oder sexueller Identität schützen. Bisher gilt es etwa für Arbeitsverhältnisse oder die Wohnungssuche. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, der die Klägerin unterstützt, und die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hoffen auf eine wegweisende Entscheidung. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken begrüßt eine rechtliche Klärung, da dies zu mehr Rechtssicherheit für beide Seiten beitrage.

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