BGH verweist schlimmen Missbrauchsfall mit Baby zurück an Landgericht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen 35-jährigen Mann aus Anklam teilweise aufgehoben und das Landgericht Neubrandenburg zu einer weiteren Verhandlung verpflichtet. Dabei geht es um einen besonders schweren Fall von sexuellem Missbrauch, der zwischen November 2022 und August 2024 stattfand und ein Baby als Opfer hatte.
Details der schrecklichen Taten und des ersten Urteils
Der Angeklagte hatte sein eigenes Baby sexuell missbraucht, die Taten gefilmt und das Material anschließend ins Internet gestellt. Im April 2025 verurteilte ihn das Landgericht Neubrandenburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, gemeinschaftlicher Vergewaltigung sowie Herstellung von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von elf Jahren und neun Monaten. Zusätzlich wurde ein Vorbehalt für eine spätere Sicherungsverwahrung ausgesprochen, um den Täter dauerhaft wegzusperren, falls er weiterhin als gefährlich eingestuft wird.
Revision und Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Gegen dieses Urteil legte der Mann Revision ein. Der BGH hob nun den Schuldspruch teilweise auf und verwies den Fall zurück. Nach Ansicht von Rechtsexperten muss eine andere Strafkammer des Landgerichtes nun prüfen, wie der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung besser begründet werden kann. Diese Maßnahme dient dazu, besonders gefährliche Täter auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiterhin in Haft zu halten, um die Allgemeinheit zu schützen.
Auswirkungen auf die Haftstrafe und weitere Beteiligte
Auf die Länge der eigentlichen Haftstrafe von elf Jahren und neun Monaten wird die Neuprüfung voraussichtlich nur geringe Auswirkungen haben. In dem nicht-öffentlichen Prozess wurde auch die Mutter des Mädchens wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Beihilfe zur Vergewaltigung durch Unterlassen zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Diese Strafe ist bereits rechtskräftig.
Hintergrund und Aufdeckung der Straftaten
Das Kind war zu Beginn der Taten nicht einmal zwei Monate alt. Inzwischen lebt das Mädchen in einer Pflegefamilie und dürfte im Kita-Alter sein. Den Ermittlungen zufolge geht es dem Kind inzwischen gut. Die Straftaten wurden aufgedeckt, als ein Internetanbieter die Bilder und Videos entdeckte und umgehend die Polizei einschaltete. Dieser schnelle Hinweis ermöglichte die Aufklärung des Falls und die Rettung des Kindes aus der gefährlichen Situation.
Die Neuverhandlung am Landgericht Neubrandenburg wird sich nun vor allem auf die Frage konzentrieren, ob und wie die Sicherungsverwahrung für den Täter rechtlich korrekt begründet werden kann, um eine mögliche Gefahr für die Öffentlichkeit in Zukunft auszuschließen.



