Pressefreiheit erhält Vorrang vor Persönlichkeitsrecht in Gerichtsentscheidung
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Berliner Kammergericht die Pressefreiheit gestärkt und die Berichterstattung der BILD über einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter für zulässig erklärt. Der Rechtsstreit, der sich über mehr als zwei Jahre erstreckte, endete mit einem klaren Sieg für die Medienfreiheit und unterstreicht die Bedeutung öffentlicher Transparenz in Justizverfahren.
Hintergrund: Befangenheitsantrag wegen angeblicher intimer Beziehung
Ausgangspunkt der juristischen Auseinandersetzung war ein Vorfall am Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein im Dezember 2023. Im Rahmen eines Prozesses wegen versuchten Mordes stellte Strafverteidiger Atilla A. Aykac einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter Johann Christoph Lohmann (53). Als Begründung führte der Verteidiger Gerüchte über eine angebliche intime Beziehung zwischen Richter Lohmann und einer beisitzenden Richterin an.
BILD berichtete am 8. Dezember 2023 über diesen Vorgang mit Aufmachern wie "Sex-Posse" und "Sex-Affäre". Richter Lohmann ging daraufhin juristisch gegen die Berichterstattung vor und erwirkte zunächst eine einstweilige Verfügung, die Teile der Artikel untersagte. Die Zeitung legte jedoch Berufung ein und erhielt nun vor dem Kammergericht Berlin vollständig Recht.
Urteilsbegründung: Keine unzulässigen Tatsachenbehauptungen
In seinem Urteil vom 26. Februar 2026 stellte das Kammergericht Berlin klar, dass BILD keine unzulässigen Tatsachenbehauptungen verbreitet habe. "Alle Überschriften enthalten ein Fragezeichen", heißt es in der schriftlichen Begründung. Zudem werde "die Tatsachenbehauptung weder offen noch verdeckt aufgestellt".
Entscheidend für die Richter war vielmehr, dass über einen tatsächlichen und unstreitigen Vorgang berichtet wurde: den im Gerichtssaal gestellten Befangenheitsantrag. Es handle sich dabei um einen "unstreitigen Vorgang", der legitimer Gegenstand journalistischer Berichterstattung sei.
Abwägung: Pressefreiheit überwiegt Persönlichkeitsrecht
Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass bei der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Richters und der Pressefreiheit das öffentliche Interesse überwiege. Die Berichterstattung diene "auch der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit", insbesondere in einem Strafprozess mit erheblicher Bedeutung.
Die Richter verwiesen zudem auf den besonderen Status von Justizbeamten: Richter seien bei der Ausübung ihres Amtes grundsätzlich Gegenstand öffentlicher Beobachtung, und ihr Verhalten könne "berechtigter Gegenstand der Beschäftigung seitens der Presse" sein. Auch eine unzulässige Prangerwirkung oder Stigmatisierung verneinte das Gericht ausdrücklich.
Reaktionen und Ausblick
Eine ausführliche Anfrage von BILD zu dem Urteil ließen sowohl Richter Lohmann als auch das Landgericht Itzehoe unbeantwortet. Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts setzt einen wichtigen Präzedenzfall für die Berichterstattung über Justizverfahren und stärkt die Position der Medien bei der Berichterstattung über Vorgänge in Gerichtssälen.
Das Urteil unterstreicht die besondere Bedeutung der Pressefreiheit in einer demokratischen Gesellschaft und betont, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an Transparenz in wichtigen Gerichtsverfahren hat. Es markiert einen wichtigen Meilenstein im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsschutz und Informationsfreiheit.



