Bundesrat fordert umfassenden Schutz vor heimlichen Voyeur-Aufnahmen
Bundesrat will Schutz vor Voyeur-Aufnahmen stärken

Bundesrat fordert besseren Schutz vor heimlichen Aufnahmen

Die Bundesländer setzen sich für einen umfassenderen Schutz von Mädchen und Frauen vor voyeuristischen Aufnahmen ein. In einer aktuellen Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der heimlich aufgenommene sexualisierte Fotos und Videos generell unter Strafe stellt. Damit sollen bestehende Lücken im Strafrecht geschlossen werden, die bisher nicht alle Formen des Voyeurismus erfassen.

Bisherige Gesetzeslage mit Lücken

Nach der aktuellen Rechtslage ist nicht jede voyeuristische Aufnahme strafbar. Paragraf 184k des Strafgesetzbuches (StGB) ahndet zwar Aufnahmen von intimen Körperbereichen, allerdings nur unter der Bedingung, dass der oder die Filmende dabei die Kleidung des oder der Betroffenen umgeht. Das sogenannte Upskirting, also das heimliche Filmen unter dem Rock, ist seit dem Jahr 2021 kriminalisiert.

Andere Formen heimlicher Aufnahmen bleiben jedoch bislang straffrei. Dazu zählen beispielsweise Fotos von bekleideten Körperteilen oder auch heimliche Videos in sensiblen Bereichen wie Saunen, Umkleidekabinen oder an Badeseen. Diese rechtliche Lücke will der Bundesrat nun schließen, um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild zu stärken.

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Petitionen als Auslöser für die Initiative

Ausgelöst wurde die Bundesratsinitiative durch mehrere Petitionen betroffener Frauen. Die Kölnerin Yanni Gentsch hatte sich mit einer Petition an den nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen gewandt. Im Februar des vergangenen Jahres war Gentsch im Kölner Grüngürtel joggen gewesen, als ein Mann sie von hinten heimlich filmte. Gentsch stellte den Mann zur Rede und veröffentlichte das Video des Vorfalls auf Instagram, wo es mittlerweile mehr als 16 Millionen Mal aufgerufen wurde.

Zwei weitere Frauen reichten eine Petition ein, nachdem sie gegen ihren Willen in einer Sauna fotografiert worden waren. Diese Fälle verdeutlichen die Dringlichkeit einer gesetzlichen Neuregelung, um Betroffene besser zu schützen.

Politische Reaktionen und nächste Schritte

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann von der SPD kommentierte den Beschluss im Bundesrat mit den Worten: "Wir haben heute einen riesigen Erfolg zu verzeichnen." Sie betonte, dass jede Frau und jedes Mädchen sich auf den Rechtsstaat verlassen können müsse. Die Bundesratsinitiative wurde gemeinsam von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und weiteren Ländern eingebracht.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung nun auf, zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der heimliche sexualisierte Aufnahmen unabhängig von der Bekleidungssituation unter Strafe stellt. Damit soll ein umfassender Schutz vor Voyeurismus erreicht werden, der die Würde und Privatsphäre aller Menschen respektiert.

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