Prozess zu tödlichem Busunfall auf A9 bei Leipzig: Fahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Busunfall-Prozess: Fahrer vor Gericht nach tödlichem A9-Crash

Prozess zu tödlichem Busunfall auf der A9 bei Leipzig beginnt

Vor knapp zwei Jahren ereignete sich auf der Autobahn 9 bei Leipzig eines der schwersten Busunglücke der vergangenen Jahre. Ein Flixbus verunglückte, wobei vier Frauen starben und 46 weitere Fahrgäste verletzt wurden, teils schwer. Nun steht der Strafprozess gegen den Busfahrer vor dem Landgericht Leipzig an.

Die tragischen Ereignisse vom 27. März 2024

Am Morgen des 27. März 2024 machte sich ein Doppelstockbus auf die Fahrt von Berlin nach Zürich. An Bord befanden sich 54 Personen, darunter zwei Busfahrer. Auf der A9 in der Nähe von Leipzig verlor der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug. Der Bus pflügte etwa 100 Meter über den Grünstreifen, walzte Gebüsche und kleinere Bäume nieder und kippte schließlich auf die Seite.

Der Unfallort zwischen der Anschlussstelle Wiedemar und dem Schkeuditzer Kreuz entwickelte sich zu einer Großschadenslage. Mehrere Rettungshubschrauber landeten direkt auf der Autobahn, und zahlreiche Krankenwagen eilten zur Unfallstelle. Die Bergungsarbeiten gestalteten sich äußerst schwierig: Erst nach drei Stunden konnte das Fahrzeug mit Spezialgurten aufgerichtet werden, um die Toten und Verletzten aus dem Innenraum zu bergen. Mobile Sichtschutzwände schirmten die sensible Operation ab, während umliegende Krankenhäuser sich auf einen Massenanfall von Patienten vorbereiteten.

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Anklage und Vorwürfe gegen den Busfahrer

Gut zwei Jahre nach dem Unglück beginnt nun der Strafprozess gegen einen der beiden Busfahrer. Der Angeklagte steht vor dem Amtsgericht Eilenburg, wobei die Verhandlung aus Platzgründen am Landgericht Leipzig stattfindet. Ihm werden fahrlässige Tötung in vier Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 46 Fällen vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der damals 62-jährige Fahrer bei einer Geschwindigkeit von fast 100 km/h die Kontrolle über den Bus verlor. Sie wirft ihm vor, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vermissen lassen und dadurch den Unfall verursacht zu haben. Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss wurden ausgeschlossen, ebenso wie technische Mängel am Fahrzeug. Das Busunternehmen betonte, der Fahrer habe seit Abfahrt in Berlin um 8 Uhr am Steuer gesessen und alle vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten.

Für den Prozess ist zunächst nur ein Verhandlungstag angesetzt, sodass mit einem Urteil noch am Freitag gerechnet wird. Das Gericht hat zwei Zeugen und einen Sachverständigen geladen. Der Verteidiger des Angeklagten wollte sich vor Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern.

Die Diskussion um die Anschnallpflicht in Reisebussen

Der schwere Unfall hat die Debatte über die Sicherheitsvorkehrungen in Reisebussen neu entfacht. In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 1999 eine Gurtpflicht in Reisebussen, innerhalb der EU seit Mai 2006. Allerdings müssen Busse, die vor diesen Stichtagen zugelassen wurden und keine Gurte haben, nicht nachgerüstet werden. Wo Gurte vorhanden sind, müssen sie benutzt werden, wobei kurzfristiges Ablegen für Toilettengänge oder das Holen von Gepäck erlaubt ist. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Linien- und Schulbusse.

Die praktische Umsetzung dieser Vorschriften gestaltet sich jedoch schwierig. Busfahrer sind zwar verpflichtet, Fahrgäste zu Beginn der Fahrt auf die Anschnallpflicht hinzuweisen, doch eine effektive Kontrolle ist kaum möglich. „Eine Kontrolle sei für den Busfahrer aber schlichtweg nicht machbar“, erklärte Mario König, Verbandschef der Mitteldeutschen Omnibusunternehmen. Auch die Polizei bestätigt, dass sich Gurtverweigerer im Bus schlecht überführen lassen, da Kontrollen meist nur auf Sicht erfolgen.

Technische Lösungen wie Sensoren für nicht eingesteckte Gurte, wie sie in modernen Pkw verbaut sind, wären theoretisch möglich, aber praktisch kaum umsetzbar. Solche Systeme würden bei jedem Toilettengang Alarm schlagen, ähnlich wie in Flugzeugen, wo diese Technologie ebenfalls als unpraktikabel gilt.

Der Prozess wirft somit nicht nur Fragen zur Fahrlässigkeit im Einzelfall auf, sondern auch zu den strukturellen Sicherheitsstandards im Reisebusverkehr. Die Opfer und ihre Angehörigen erwarten nun Gerechtigkeit, während die Branche über mögliche Verbesserungen der Sicherheitsvorkehrungen nachdenken muss.

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