Corona-Hilfen-Betrug in Neustrelitz: Paar erschleicht 30.000 Euro für Kinder
Ein Paar aus Neustrelitz ist am Amtsgericht Neubrandenburg wegen Betrugs mit Corona-Hilfsgeldern zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden hatten sich über zwei Jahre hinweg insgesamt rund 30.000 Euro erschlichen, indem sie falsche Angaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern machten.
Falsche Angaben für Familienbudget
Der 44-jährige Angeklagte und seine 39-jährige Ehefrau gestanden, dass sie das Förderinstitut von 2020 bis 2022 systematisch getäuscht hatten. „Wir wollten als Familie richtig leben und den Kindern auch mal was Gutes gönnen“, erklärte die Mutter von fünf Kindern während des Prozesses. Der Mann arbeitete als Kurierfahrer und versuchte sich nebenbei als Discjockey, während die Frau angab, zu Hause zu sein.
Insgesamt stellten sie zehn Anträge auf verschiedene Corona-Hilfen wie Überbrückungshilfe und Neustarthilfe. Der erste Antrag im März 2020 auf Corona-Soforthilfe für Kleingewerbe in der Unterhaltungsbranche brachte ihnen 3.000 Euro ein. In den folgenden Anträgen täuschten sie unterschiedlichste Geschäftszahlen vor, was zu weiteren Auszahlungen von 1.500 bis 5.000 Euro führte.
Verwahrloste Zustände bei Durchsuchung
Der Betrug flog erst im Mai 2022 auf. Bei einer Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft im Jahr 2023 wurden verwahrloste Zustände in dem gemieteten Haus der Familie festgestellt. Überall lagen Kleidungsstücke, Hundekot und Müll verstreut. „Die Zustände waren so chaotisch, dass das Jugendamt kommen musste“, berichtete der verantwortliche Beamte. Seitdem erhält die Familie eine Familienhilfe.
Umfangreiche Vorstrafen der Angeklagten
Das Paar brachte eine beträchtliche Vorstrafenliste mit in den Prozess. Die Frau hat sechs Vorstrafen, der Mann sogar zehn – davon mehrere wegen Betrugs. Bei ihm stehen bereits fünf Haftstrafen auf Bewährung zu Buche. Oberstaatsanwalt Tim Wischmann beantragte daher eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für den Mann, plädierte aber aufgrund besonderer Umstände für eine Bewährung.
Bewährungsstrafen und Rückzahlungspflicht
Richterin Tanja Krüske verhängte schließlich ein Jahr und neun Monate Haft gegen den Mann und fünf Monate Haft gegen die Frau. Beide Strafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. „Es war so, dass damals unbürokratisch Hilfen angeboten wurden“, erklärte die Richterin. „Aber was sie da auch immer reinschreiben, das muss stimmen.“
Das Paar muss die erschlichenen 29.508,54 Euro zurückzahlen. „Das wird nicht einfach“, mahnte die Richterin. Die Angeklagten gaben zu, „ordentlich Mist gebaut“ zu haben und erkannten das Urteil noch im Gerichtssaal an.
Kein Einzelfall in Mecklenburg-Vorpommern
Der Fall ist kein Einzelfall. Nach Angaben des Schweriner Justizministeriums gab es bis Ende 2025 etwa 55 Gerichtsverfahren wegen Corona-Subventionsbetrugs in Mecklenburg-Vorpommern. Bereits 2023 hatte das gleiche Gericht einen 57-jährigen Mann aus der Seenplatte zu 21 Monaten Haft verurteilt, die zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wurden. Dieser hatte in fünf Bundesländern fingierte Anträge gestellt und insgesamt 29.000 Euro erhalten.
Die Corona-Hilfen waren als schnelle Unterstützung in der Pandemie gedacht, wurden aber in einigen Fällen missbraucht. Die Justizbehörden verfolgen solche Betrugsfälle konsequent, wie der aktuelle Fall aus Neustrelitz zeigt.



