Teilerfolg für AfD-Politikerin: Berliner Gericht untersagt Correctiv-Äußerungen
Im juristischen Streit um die Berichterstattung der investigativen Rechercheplattform Correctiv über das sogenannte Potsdamer Treffen hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin gab ihrer Klage gegen die Plattform teilweise statt und untersagte insgesamt drei konkrete Äußerungen in der Berichterstattung. Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels bereits Berufung angekündigt hat.
Kernfrage: Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?
Im Zentrum des Verfahrens stand die grundsätzliche Frage, ob bestimmte Aussagen in der Correctiv-Berichterstattung als journalistische Meinungsäußerungen oder als faktische Tatsachenbehauptungen zu werten sind. Das Berliner Landgericht entschied in diesem Fall zugunsten der klagenden Politikerin, obwohl eine ausführliche schriftliche Begründung des Urteils noch aussteht. Die sogenannte Pressekammer verkündete zunächst nur den Urteilstenor ohne detaillierte Erläuterungen.
„Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg“, erklärte Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er betonte nachdrücklich: „Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen.“
Gegenposition: Anwalt sieht Bestätigung
Huys Rechtsvertreter Carsten Brennecke zeigte sich dagegen zufrieden mit der Entscheidung: „Wir fühlen uns in unserer Ansicht betätigt, dass Kernaussagen als Tatsachenbehauptung verstanden werden.“ Die AfD-Politikerin, deren persönliches Erscheinen vor Gericht angeordnet worden war, gab während des Verfahrens an, bei dem umstrittenen Treffen kaum jemanden gekannt zu haben. Dass der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, als Redner auftreten würde, sei ihr nicht bekannt gewesen.
Hintergrund: Das Potsdamer Treffen und seine Folgen
Der Auslöser des juristischen Streits war der Correctiv-Bericht vom Januar 2024 mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. Die investigative Recherche beschäftigte sich mit einem Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023. Im Mittelpunkt stand dabei die Einordnung, dass es bei dem vorgestellten Konzept der sogenannten „Remigration“ um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen sei.
An dem umstrittenen Treffen hatten neben der AfD-Politikerin Huy auch Vertreter der CDU teilgenommen. Die Berichterstattung löste 2024 massive Proteste mit Hunderttausenden Teilnehmern in ganz Deutschland aus und beschäftigt bis heute verschiedene Gerichte.
Unterschiedliche Urteile in Hamburg und Berlin
Interessant ist der Vergleich mit einem parallelen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg. Dieses hatte Ende 2025 Klagen anderer Teilnehmer des Potsdamer Treffens abgewiesen – konkret des Initiators Gernot Mörig und des Juristen Ulrich Vosgerau. Auch diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig, zeigen aber unterschiedliche gerichtliche Bewertungen ähnlicher Sachverhalte.
Vor dem Berliner Gericht ging es konkret um drei spezifische Äußerungen: eine Einordnung des sogenannten „Masterplans“ zur Ausweisung von Staatsbürgern, eine Äußerung des Juristen Vosgerau sowie eine Aussage eines weiteren Treffenteilnehmers, die Correctiv im Rahmen eines anderen Textes im Internet zugänglich gemacht hatte. Diese drei Formulierungen sind nach der aktuellen Entscheidung nun untersagt.
Huys Anwalt gab zudem an, seine Mandantin habe keine Einladung zu dem Treffen erhalten, in der Initiator Mörig den Auftritt Sellners als Redner angekündigt hatte. Damit stellt sich die Frage nach der Informiertheit der Teilnehmer über die genaue Ausrichtung und Besetzung der Veranstaltung.
Die juristische Auseinandersetzung zeigt die Spannungen zwischen investigativem Journalismus und dem Persönlichkeitsrecht von Politikern in besonders kontroversen politischen Debatten. Während Correctiv auf sein Recht auf Meinungsäußerung pocht, betonen die Kläger die Grenzen zulässiger Berichterstattung. Das letzte Wort in dieser grundsätzlichen Auseinandersetzung ist mit dem Berliner Urteil noch nicht gesprochen.



