Ehevertrag: Wann er sinnvoll ist und was er kostet
Ehevertrag: Wann er sinnvoll ist und was er kostet

Der Hochzeitstag ist für viele Paare der schönste Tag im Leben. Doch er verändert auch den rechtlichen Status und hat weitreichende finanzielle Folgen. Nur etwa zehn Prozent aller Paare schließen einen Ehevertrag ab. Dabei kann dieser in vielen Situationen sinnvoll sein. Hier erfahren Sie, wer einen Ehevertrag braucht, was er regelt und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Wer braucht einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist für alle Paare empfehlenswert, die von der gesetzlichen Regelung der Zugewinngemeinschaft abweichen möchten. Diese sieht vor, dass der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs bei einer Scheidung hälftig geteilt wird. „Wenn einer der beiden selbstständig ist, kann es sinnvoll sein, die gesetzliche Zugewinngemeinschaft abzuändern und die Firma, Praxis oder Kanzlei zu schützen“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Auch bei Immobilienbesitz, großen Einkommensunterschieden oder dem Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Sophie Godt-Nordhues von der Bundesnotarkammer rät: „Ein Ehevertrag ist besonders angeraten, wenn die Lebens- oder Vermögensverhältnisse vom sogenannten Durchschnittsfall abweichen.“ Zudem können gezielt Rechte gestärkt werden, etwa der Anspruch auf Betreuungsunterhalt über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus.

Wer braucht keinen Ehevertrag?

Bei Schulden ist ein Ehevertrag nicht nötig, da im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein Partner nur für Schulden des anderen haftet, wenn er explizit mitunterschrieben hat. Auch Erbschaften fallen nicht in den Zugewinnausgleich – allerdings deren Wertsteigerung. „Die Wertsteigerung des geerbten Vermögens, zum Beispiel einer Immobilie, müsste ausgeglichen werden“, erklärt Cornelia Maetschke-Biersack, Fachanwältin für Familienrecht. Steigt eine geerbte Immobilie während der Ehe um 200.000 Euro im Wert, stehen dem Ex-Partner bei der Scheidung 100.000 Euro zu.

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Was regelt ein Ehevertrag?

Typischerweise enthält ein Ehevertrag Regelungen zum Zugewinnausgleich, der modifiziert oder ganz ausgeschlossen werden kann. Paare können sich für die Gütergemeinschaft (Teilung von Alt- und Neuvermögen) oder die Gütertrennung (wirtschaftliche Unabhängigkeit) entscheiden. Zudem werden häufig Unterhaltsansprüche und der Versorgungsausgleich – also die Teilung der Rentenansprüche – geregelt.

Wer setzt den Vertrag auf?

Ein Ehevertrag muss von einem Notar oder einer Notarin beurkundet werden, sonst ist er rechtlich nicht bindend. Vor der Beurkundung findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt. „Ein Notar ist ausreichend, wenn das Paar weiß, was es will und bei einfach gelagerten Eheverträgen“, so Maetschke-Biersack. Bei komplexeren Situationen kann die Einbindung eines Anwalts sinnvoll sein. Änderungen am Vertrag müssen ebenfalls notariell beurkundet werden.

Welche Kosten kommen auf Paare zu?

Die Kosten hängen vom Vermögen des Paares und dem Umfang der Beratung ab. Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert. Bei einem gemeinsamen Vermögen von 50.000 Euro fallen für einen einfachen Ehevertrag Notargebühren von rund 500 Euro an. Für zusätzliche anwaltliche Beratung können weitere 2.500 Euro hinzukommen. Da die Kosten mit steigendem Vermögen wachsen, ist ein früher Abschluss des Ehevertrags ratsam.

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