Braunschweiger Prozess: Ex-FDP-Politiker bestreitet Missbrauchsvorwürfe – Lehrerin gesteht
Ex-FDP-Politiker bestreitet Missbrauch – Lehrerin gesteht

Braunschweiger Prozess: Aussage gegen Aussage in schwerem Missbrauchsfall

Im Landgericht Braunschweig hat ein aufsehenerregender Strafprozess begonnen, bei dem ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter und eine Lehrerin aus Niedersachsen wegen schwerer Vorwürfe des Kindesmissbrauchs angeklagt sind. Während die 52-jährige Pädagogin aus Goslar die gegen sie erhobenen Anschuldigungen weitgehend einräumte, bestritt der 69-jährige Hartmut Ebbing, ein früheres FDP-Mitglied aus Berlin, jegliche konkreten Taten. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft beiden Beteiligten vor, im Jahr 2021 sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau begangen zu haben.

Chatverläufe und belastende Bilder

Laut Anklage lernten sich die beiden Beschuldigten über ein Dating-Portal kennen und führten eine kurze sexuelle Beziehung. In den digitalen Nachrichtenverläufen, die während der Ermittlungen sichergestellt wurden, ging es schnell um explizite sexuelle Themen. Die Mutter von acht Kindern suchte angeblich nach einem Partner, während der Ex-Politiker wiederholt auf Fantasien mit Freikörperkultur, sogenanntem „Familienpetting“ und Fotos von leicht bekleideten oder nackten Kindern zu sprechen kam.

Die Lehrerin gestand vor Gericht, eindeutige Bilder von zwei ihrer Söhne angefertigt und an ihren Chatpartner geschickt zu haben. „Ich habe es gemacht“, sagte die Angeklagte unter Tränen und fügte hinzu, sie sei dazu gedrängt worden. Als die Nachrichten immer fordernder wurden und der Begriff der Kinderpornografie für sie deutlicher wurde, habe sie den Kontakt abgebrochen.

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Widersprüchliche Aussagen vor Gericht

Hartmut Ebbing räumte in seiner Einlassung „ständiges Drängeln“ in den Chats ein und entschuldigte sich dafür. Der 69-Jährige berichtete von jahrelangen suchtartigen Neigungen, bestand jedoch darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien handelte. Sein reales sexuelles Interesse habe allein der Frau gegolten. Er bestritt entschieden, den siebenjährigen Jungen angefasst zu haben: „Ich habe kein Kind berührt“.

Die Lehrerin widersprach dieser Darstellung und gab an, beobachtet zu haben, wie der Mitangeklagte ihren Sohn bei einem Besuch in der Dusche berührt habe. Ebbing wies diese Schilderung als „schlicht falsch“ zurück. Damit steht im Kern des mutmaßlichen Tattags im September 2021 Aussage gegen Aussage, wobei die Unschuldsvermutung gilt.

Vorgeschichte aus Berlin

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein bereits abgeschlossenes Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Dieses Urteil ist seit etwa einem Jahr rechtskräftig. Die in diesem Kontext sichergestellten Chatnachrichten und Bilddateien führten die Ermittler schließlich zu den mutmaßlichen Taten in Niedersachsen.

Nach Bekanntwerden der Braunschweiger Anklage reagierten sowohl die FDP als auch die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) öffentlich. Ebbing saß von 2017 bis 2021 für die Liberalen im Bundestag und fungierte bei der DIG als Schatzmeister.

Erwarteter schneller Verfahrensablauf

Für den Braunschweiger Prozess waren ursprünglich nur vier Verhandlungstage geplant. Nach dem ersten Verhandlungstag könnten sogar noch Termine entfallen. Die Strafkammer hörte neben den Einlassungen der Angeklagten lediglich eine Polizistin als Zeugin. Ein früherer Partner der 52-Jährigen, mit dem sie fünf gemeinsame Kinder hat, sollte zwar befragt werden, kann nach Einschätzung des Gerichts jedoch nichts zu den angeklagten Taten beitragen.

Nach aktueller Planung könnten bereits am 18. März die Plädoyers gehalten werden, ein Urteil wäre dann am 20. März möglich. Der Prozess wirft grundlegende Fragen auf, die über die individuelle Schuld hinausgehen und gesellschaftliche Debatten über Kinderschutz und politische Verantwortung berühren.

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