Formfehler rettet Raserin vor Strafe: Fehlende Unterschrift auf Messprotokoll
Formfehler rettet Raserin vor Strafe in Neubrandenburg

Formfehler rettet Raserin vor Strafe: Fehlende Unterschrift auf Messprotokoll

Manchmal lohnt es sich wirklich, bei einem Bußgeldbescheid nochmal ganz genau hinzusehen, selbst wenn die Polizei eindeutig „geblitzt“ hat. Das erlebte jetzt eine 59-jährige Autofahrerin aus Cölpin bei Neubrandenburg, die im August 2024 in einem Vorort mit 21 km/h zu schnell ertappt worden war. Sie war an jenem Vormittag gegen 10.45 Uhr in Küssow, wo stadtauswärts 60 Stundenkilometer erlaubt sind, mit etwas mehr als 80 km/h gemessen worden.

Manko war niemandem aufgefallen

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat das Verfahren gegen die sonst bisher „strafpunktfrei“ fahrende Frau aber überraschend eingestellt. „Grund ist die fehlende Unterschrift eines Polizisten auf dem Messprotokoll“, sagte Richterin Birgit Hensellek sichtlich verärgert über das Versäumnis der Ordnungshüter am Ende des Verfahrens. Weder der Polizei noch der Bußgeldstelle der Stadt Neubrandenburg und auch dem Gericht war das Manko im Vorfeld aufgefallen. Erst der Anwalt der Autofahrerin hatte zu Beginn des Verfahrens darauf hingewiesen.

Bußgeld und Punkt drohten

Laut ADAC hätte die 59-Jährige wegen der 21 km/h zu viel mit mindestens 115 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen müssen. So lautete auch der Bescheid des Ordnungsamtes der Stadt Neubrandenburg, gegen den die Frau Einspruch eingelegt hatte. „Meine Mandantin kann sich das nicht erklären, sie fuhr bisher vorschriftsgemäß und ärgert sich vor allem über den Punkt“, sagt der Anwalt, der die „schnelle Fahrerin“ im Verfahren vertritt. Sie habe noch nie einen solchen Strafpunkt gehabt.

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Verfahren eingestellt

Die Richterin schaute daraufhin ganz genau hin: Bei dem Beamten, dessen Unterschrift unter dem Messprotokoll fehlt, handelt es sich um einen jungen Polizisten, der als „Messbeamter“ eingetragen war. Damit könne das Verfahren nicht abgeschlossen werden – und die Richterin stellt es gleich ganz ein. Die Autofahrerin müsse nun nur die ihr entstandenen Kosten tragen. „Und sagen sie der Frau, sie soll künftig auch dort lieber etwas langsamer fahren“, sagt die Richterin zum Abschluss zu dem Anwalt, der seiner Mandantin nun die frohe Kunde überbringen will.

Autofahrer, die einmal mit über 20 km/h zu schnell ertappt wurden, kennen das. Es drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Eine Autofahrerin aus der Seenplatte hatte jetzt Glück. Der Beitrag erschien bereits im Nordkurier. Aufgrund des großen Interesses veröffentlichen wir ihn erneut.

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