Freispruch für Satiriker El Hotzo bestätigt: Keine Störung des öffentlichen Friedens
Freispruch für El Hotzo bestätigt: Satire bleibt straffrei

Freispruch für Satiriker El Hotzo endgültig bestätigt

Im Revisionsprozess um die umstrittenen Äußerungen des Satirikers Sebastian Hotz, besser bekannt als El Hotzo, zum Attentat auf Donald Trump hat das Kammergericht Berlin nun endgültig Klarheit geschaffen. Das Gericht bestätigte den Freispruch der Vorinstanz und wies den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft zurück. Damit bleibt die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten aus dem Juli gültig, dass sich der 30-jährige selbsternannte „Internetclown“ nicht der Billigung einer Straftat und der Störung des öffentlichen Friedens schuldig gemacht hat.

Zweite Verhandlung nach Einspruch der Staatsanwaltschaft

Der Fall musste zum zweiten Mal verhandelt werden, nachdem die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den ursprünglichen Freispruch eingelegt hatte. Aus Sicht der Anklagebehörde hatte El Hotzo das Attentat im US-Wahlkampf im Juli 2024, bei dem Trump bei einer Kundgebung von einer Kugel am Ohr getroffen wurde, in einem sozialen Medien-Post gutgeheißen. Oberstaatsanwalt Frank Mohr argumentierte, die Äußerungen seien mit einer „gewissen Hetze“ verbunden gewesen und hätten den öffentlichen Frieden gestört.

Dagegen verteidigte die Anwältin von El Hotzo die Kommentare als eindeutige Satire, die nicht ernst zu nehmen sei. „Ein Witz bleibt ein Witz“, betonte sie und äußerte Unverständnis über den „Verfolgungseifer“ der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung verwies auf die künstlerische Freiheit und das Recht auf satirische Äußerungen, die auch unbequem sein dürfen.

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Umstrittene Beiträge und ihre Folgen

In den kritisierten Beiträgen hatte Hotz die Schüsse auf Trump mit dem „letzten Bus“ verglichen und kommentiert: „Leider knapp verpasst.“ In einem weiteren Post schrieb er: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“ Obwohl Hotz die umstrittenen Beiträge kurz nach der Veröffentlichung löschte, lösten sie einen massiven Shitstorm in den Online-Medien aus und führten zu knapp 50 Strafanzeigen von empörten Bürgern.

In seinem Schlusswort vor Gericht betonte Hotz seine Rolle als Satiriker: „Ich sehe mich als Internetclown, der viel Meinung und Empörung hat, aber sehr wenig Ahnung.“ Er verwies darauf, dass Satire auch unlustig und „saublöd“ sein dürfe und zeigte sich verwundert, dass ausgerechnet ihm vorgeworfen wurde, den öffentlichen Frieden gestört zu haben.

Warnung vor gefährlichem Präzedenzfall

Bereits vor dem Prozess hatte sich Hotz persönlich frustriert geäußert und vor den möglichen Konsequenzen einer Verurteilung gewarnt. „Im Falle meiner Verurteilung müssen Satirikerinnen und Satiriker damit rechnen, dass jeder Witz und jeder Post juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnte, solange er von genügend Menschen absichtlich missverstanden wird“, erklärte der Comedian gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er fügte hinzu: „Das ist eine Welt, in der ich ungern leben möchte.“

Mit der Entscheidung des Kammergerichts ist der Rechtsstreit nun endgültig beendet. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der künstlerischen Freiheit und des Rechts auf satirische Äußerungen in der deutschen Rechtsprechung, auch wenn diese provokativ und kontrovers sein mögen. Die Berliner Justiz hat damit klargestellt, dass satirische Kommentare, selbst wenn sie geschmacklos erscheinen, nicht automatisch eine Störung des öffentlichen Friedens darstellen.

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