Berliner Prozess gegen mutmaßlichen syrischen Milizenführer wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit
Prozess in Berlin gegen syrischen Milizenführer

Prozess in Berlin gegen mutmaßlichen syrischen Milizenführer

Vor dem Berliner Kammergericht hat ein bedeutender Prozess nach dem Völkerstrafrecht begonnen. Angeklagt ist ein 41-jähriger Syrer, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam und nun wegen schwerster Verbrechen zur Verantwortung gezogen wird. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord vor.

Vorwürfe der Gewalt und Folter in Aleppo

Die Anklage beschreibt systematische Gewalttaten in der syrischen Stadt Aleppo zwischen April und November 2011. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Anführer einer lokalen Schabiha-Miliz gewaltsam gegen regimekritische Demonstranten vorgegangen zu sein. Nach dem Freitagsgebet vor einer Moschee sollen Demonstranten abgefangen, mit Stöcken und Elektroschockgeräten misshandelt und dem syrischen Geheimdienst übergeben worden sein.

Ein Mensch starb an den Folgen dieser brutalen Angriffe, wie die Staatsanwaltschaft darlegt. Die Überstellung an den Geheimdienst habe in vielen Fällen zu wochen- oder monatelanger Folter und Misshandlung im Gewahrsam geführt. Dem Angeklagten sei dies bewusst gewesen, so der Vorwurf.

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Ziel der Miliz: Proteste gewaltsam ersticken

Staatsanwältin Antonie Ernst erläuterte bei der Verlesung der Anklage, dass die Miliz gezielt versucht habe, die seit März 2011 laufenden Proteste gegen die syrische Regierung von Präsident Baschar al-Assad im Keim zu ersticken. Die Anklage stützt sich auf acht konkrete Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Völkerstrafrecht.

Der Angeklagte, Vater von fünf Kindern, wurde unter strengen Sicherheitsvorkehrungen mit schwer bewaffneten Polizisten und Blaulicht aus der Untersuchungshaft zum Gericht gebracht. Er schwieg zunächst vor Gericht, während seine Verteidiger eine spätere Erklärung nicht ausschlossen.

Ermittlungen und geplante Zeugenaussagen

Die Ermittlungen gegen den Syrer laufen seit 2023, angestoßen durch Schilderungen anderer syrischer Flüchtlinge. Die Bundesanwaltschaft leitete zunächst die Untersuchungen und veranlasste die Verhaftung am 30. September 2025. Im Oktober 2025 übernahm die Berliner Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren zur abschließenden Bearbeitung.

Am nächsten Prozesstag, dem 17. April, soll ein Beamter des Bundeskriminalamtes als Zeuge gehört werden, wobei weitere Details zu den Ermittlungen erwartet werden. Ende April ist die Aussage eines ersten Opfers geplant, weitere Geschädigte, die sich als Flüchtlinge in Europa befinden, sollen folgen.

Verfahrensablauf und mögliches Urteil

Der Staatsschutzsenat hat für diesen komplexen Prozess bislang 20 Verhandlungstage eingeplant. Ein Urteil könnte demnach am 15. Juli fallen. Dieser Prozess unterstreicht die Bedeutung des Völkerstrafrechts in Deutschland und die Bemühungen, schwere Menschenrechtsverletzungen auch Jahre später noch juristisch aufzuarbeiten.

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