Geldstrafe für Europa-Park-Unfall: Gericht verurteilt Geschäftsführer nach Wassershow-Debakel
Geldstrafe für Europa-Park-Unfall nach Wassershow-Debakel

Geldstrafe für Europa-Park-Unfall: Gericht verurteilt Geschäftsführer nach Wassershow-Debakel

Im aufsehenerregenden Prozess um einen schweren Unfall während einer spektakulären Wassershow im Europa-Park in Rust ist das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Ettenheim sprach den Angeklagten schuldig und verhängte eine deutliche Geldstrafe. Der Mann, der als Geschäftsführer einer externen Firma agierte, muss nun 90 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen – das entspricht einer Gesamtsumme von 4.500 Euro.

Montagefehler als Ursache für das Unglück

Die Richter sahen es als zweifelsfrei erwiesen an, dass gravierende Mängel beim Aufbau der Wassershow-Anlage den Unfall verursacht haben. Während des Prozesses räumte der Beschuldigte selbst Versäumnisse ein: Es wurden deutlich weniger Schrauben verwendet als in der offiziellen Montageanleitung vorgeschrieben. Zudem fehlten an kritischen Stellen wichtige Unterlegscheiben, und das gesamte Becken war nicht wie gefordert im Boden fest verschraubt.

Diese handwerklichen Fehler bewertete das Gericht als „massiv“ und ursächlich für den folgenschweren Vorfall. Als verantwortlicher Geschäftsführer des mit den Arbeiten beauftragten Unternehmens habe der Angeklagte die Pflicht gehabt, für eine sachgerechte Umsetzung aller Sicherheitsvorschriften Sorge zu tragen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Verteidigungsargumente überzeugen das Gericht nicht

In seiner Verteidigung berief sich der Mann darauf, dass der Aufbau solcher Shows im Europa-Park „schon immer so gehandhabt“ worden sei. Er habe die Vorgehensweise lediglich von der Vorgängerfirma übernommen und setze damit etablierte Praxis fort. Doch Richter Wolfram Wegmann ließ dieses Argument nicht gelten.

„Die Verantwortung der Sorgfaltspflicht ist klar geregelt“, betonte der Richter während der Verhandlung. Die festgestellten Mängel seien so offensichtlich, dass man sie sich einfach eingestehen müsse. Weder Tradition noch betriebliche Gewohnheiten könnten von der eigenverantwortlichen Prüfung und korrekten Ausführung der Montagearbeiten entbinden.

Langer Weg bis zum rechtskräftigen Urteil

Der Prozess hatte bereits im November des vergangenen Jahres begonnen, musste jedoch aufgrund einer Erkrankung des Verteidigers unterbrochen und neu aufgerollt werden. Diese Verzögerung verlängerte die Verfahrensdauer erheblich. Das nun verkündete Urteil ist zudem noch nicht rechtskräftig – der Verurteilte kann innerhalb der gesetzten Frist noch Berufung einlegen.

Der Unfall ereignete sich im Jahr 2023, als der Europa-Park die externe Firma mit Aufbau und Durchführung der aufwändigen Wassershow beauftragt hatte. Acht Personen erlitten bei dem Vorfall Verletzungen, was zur Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen führte. Das Gericht sah die Beweislage als so eindeutig an, dass eine Verurteilung unumgänglich war.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration