Mutter zu Geldstrafe verurteilt: Vierjähriger Schulboykott für Töchter in Müritzregion
Geldstrafe für Mutter nach vierjährigem Schulboykott

Mutter muss für vierjährigen Schulboykott ihrer Töchter bezahlen

Eine alleinerziehende Mutter aus der Müritzregion ist wegen des jahrelangen Fernbleibens ihrer Töchter vom Unterricht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Waren an der Müritz sprach die 44-Jährige der vorsätzlichen Entziehung der Kinder von der Schulpflicht schuldig. Die beiden heute 12 und 17 Jahre alten Mädchen waren von März 2021 bis Anfang 2025 nicht in ihren zuständigen Schulen in einer Kleinstadt der Region erschienen.

Begründung mit Krankheit und Gewalterfahrungen

Die Angeklagte hatte ihr Verhalten mit Erkrankungen ihrer Kinder gerechtfertigt – ein Mädchen habe unter anderem eine Gürtelrose entwickelt – sowie vor allem mit Psychoterror und Gewalt an den Schulen. Ihre Behauptung, die Mädchen seien fast vier Jahre lang wegen Krankheit entschuldigt gewesen, wiesen jedoch die Schulleiterin und das Schulamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte entschieden zurück.

Die Mutter hatte die Kinder ab März 2021 zu Hause behalten und ihnen später nach eigenen Angaben eine Kernbildung über Online-Unterricht ermöglicht. Im August 2021 stellte sie einen Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht, der jedoch abgewiesen wurde. Als Hintergrund nannte sie Schläge gegen ihre Töchter und andere Übergriffe wie Anspucken oder das Einfüllen von Flüssigkeiten in die Ranzen.

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Kritik an Behörden und fehlende Kooperation

Richterin Alexandra Sprigode-Schwenke leitete den Prozess so, dass die Mädchen trotz widerwilliger Aussagen der Mutter nicht als Zeugen gehört werden mussten. Das wollten wir ihnen ersparen, erklärte die Richterin. Zugleich übte sie scharfe Kritik an der Arbeit von Jugendamt und Gesundheitsamt.

Das vom Schulamt alarmierte Jugendamt hatte die Familie aufgesucht, aber keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das Gesundheitsamt habe nicht näher geprüft, wie schwer die Krankheiten der Kinder tatsächlich waren. Die Angeklagte hatte eine Untersuchung durch Amtsärzte jedoch ebenfalls abgelehnt. Gesundheits- und Jugendamt sind in diesem Fall zu leicht eingeknickt, stellte die Richterin in der Urteilsbegründung fest.

Aktuelle Situation der Töchter und Urteil

Inzwischen besucht das jüngere Kind eine andere Grundschule in einem anderen Ort, liegt aber zwei Jahre im Lernstoff zurück. Die ältere Tochter hat die Schule nach zehn Jahren Schulpflicht mit Abschluss der achten Klasse beendet und eine Berufsausbildung begonnen. Die Schulbehörden hatten der Mutter wiederholt Gesprächsangebote gemacht, die sie jedoch ausschlug oder zu denen sie nicht erschien.

Wir hatten den Eindruck, dass die Mutter den Schulbesuch gar nicht wünscht, sagte eine Zeugin vom Schulamt. Selbst Bußgelder, die am Ende bezahlt wurden, führten zu keiner Änderung des Verhaltens. Die Geldstrafe wurde auf 50 Tagessätze zu je 40 Euro festgesetzt, basierend auf einem Nettoverdienst der Mutter von etwa 2300 Euro monatlich.

Ob das Fernbleiben auch mit den damaligen Corona-Einschränkungen zusammenhing, wurde im Prozess nicht vertieft. Beim Verlassen des Gerichtssaals warf die Verurteilte wutentbrannt die Tür zu, was die emotionale Belastung des Falls unterstreicht. Die Richterin betonte, dass der Verlust von zwei Schuljahren für junge Menschen definitiv nicht ihrem Wohl diene.

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