Karlsruher Verwaltungsgericht gibt Klage von Martin Sellner statt
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat ein Aufenthaltsverbot gegen Martin Sellner, die Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung, für rechtswidrig erklärt. Damit gab das Gericht der Klage des Österreichers statt, der sich gegen die Maßnahme der Gemeinde Neulingen im Enzkreis gewehrt hatte. Diese hatte im August 2024 eine Lesung Sellners verhindert, indem sie ihm den Aufenthalt im gesamten Ort untersagte.
Gemeinde argumentierte mit Gefahr für demokratische Grundordnung
Die Gemeinde Neulingen hatte das Aufenthaltsverbot damit begründet, dass Sellner aufgrund seiner verfassungswidrigen Positionen und seiner hohen Reichweite eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstelle. Sie führte aus, dass bei der geplanten Lesung mit Straftaten wie Volksverhetzung zu rechnen sei. Insbesondere verwies die Gemeinde auf das sogenannte Remigrationskonzept, das Sellner vertritt und das nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde verstößt.
Gericht: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für Straftaten
Das Karlsruher Verwaltungsgericht urteilte jedoch, dass die Gemeinde keine ausreichenden konkreten Tatsachen benannt habe, die eine strafrechtlich relevante Äußerung Sellners bei der Veranstaltung belegen würden. Zwar könne das Gericht nachvollziehen, dass Sellner mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrige politische Meinungen äußern werde. Dennoch fehlten hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass er dabei Straftaten begehen oder zu diesen beitragen werde.
Die Richter betonten, dass die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit es nicht zulasse, ein Aufenthaltsverbot nach dem Polizeigesetz zu verhängen, solange keine konkrete Gefahr von Straftaten ausgehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann möglicherweise noch angefochten werden.
Hintergrund: Remigrationskonzept und öffentliche Debatte
Martin Sellner war insbesondere durch die Rechercheplattform Correctiv in die Schlagzeilen geraten, die 2024 über ein Treffen rechter Kreise in Potsdam berichtete. Dort hatte Sellner nach eigenen Angaben den Begriff Remigration verwendet. Sein Konzept sieht vor, dass auch Staatsbürger mit Migrationshintergrund, die sich nicht assimiliert haben, unter Druck gesetzt werden sollen, das Land zu verlassen – wenn auch nicht durch Abschiebung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass dieses Konzept gegen das Grundgesetz verstößt, da es nicht alle Staatsbürger als gleichberechtigt anerkennt. Dennoch hob das Karlsruher Verwaltungsgericht in diesem konkreten Fall das Aufenthaltsverbot auf, da die spezifischen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme nicht erfüllt waren.
Ablauf der Ereignisse im August 2024
Nach Angaben der Polizei wurde das Aufenthaltsverbot unmittelbar nach Beginn der nichtöffentlichen Lesung in Neulingen ausgehändigt. Sellner verließ daraufhin den Veranstaltungsraum und kam der Verfügung nach. Auf seinem Telegram-Kanal hatte er später geschrieben, die Polizei habe seine Lesung gesprengt. Die Gemeinde handelte damals in der Annahme, dass Sellners Auftreten zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen könnte.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe unterstreicht die engen Grenzen, die der Meinungsfreiheit durch präventive Maßnahmen wie Aufenthaltsverbote gesetzt sind. Es zeigt, dass selbst bei umstrittenen und verfassungswidrigen Positionen konkrete Tatsachen für eine Gefahrenprognose notwendig sind.



