Jura-Student muss 100 Euro Geldauflage für Beleidigung von Polizisten zahlen
Ein 22-jähriger Jura-Student aus Vorpommern hat vor dem Amtsgericht Neubrandenburg eine Geldauflage von 100 Euro akzeptiert, nachdem er Polizisten als „Bullen“ beschimpft hatte. Der angehende Jurist räumte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft ein, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Vorfall datiert auf Ende Juli 2025 zurück und ereignete sich bei einer AfD-Informationsveranstaltung auf dem Marktplatz in Neubrandenburg.
Politisierte Störung einer AfD-Veranstaltung
Der Angeklagte war Teil einer Gruppe linker Gegendemonstranten, die sich als Feiernde eines Junggesellenabschieds tarnten, um den amtlich genehmigten AfD-Infostand zu stören. Die Gruppe nutzte laute Musik aus einer Lautsprecherbox, um die Veranstaltung massiv zu beeinträchtigen. Einzelne Mitglieder sollen AfD-Vertreter zudem als „Faschisten“ betitelt haben, was zur Alarmierung der Polizei führte.
Die Beamten boten den Störern an, ihre Aktion als reguläre Versammlung anzumelden, doch dies wurde abgelehnt. Daraufhin begann die Polizei, die Personalien der etwa 20 Beteiligten aufzunehmen. In diesem Kontext fiel die beleidigende Äußerung des Studenten, die nun vor Gericht verhandelt wurde.
Rechtliche Bewertung und Verteidigungsstrategie
Im Prozess erläuterte der 22-Jährige, dass er früher nicht auf die Idee gekommen wäre, Polizisten mit dieser Bezeichnung zu betiteln, aber durch sein Studium „politisiert“ worden sei. Sein Anwalt argumentierte, dass Ausdrücke wie „Bullen“ inzwischen allgemeiner Sprachgebrauch seien und daher keine Beleidigung mehr darstellen würden.
Richterin Natalie König ließ diese Argumentation jedoch nicht gelten. Sie wertete die Rufe als eindeutige Beleidigung der Beamten. Aufgrund der mangelnden Schwere des Falls und da der Student bisher nicht vorbestraft war, wurde das Strafverfahren nach Paragraf 153 a gegen eine Geldauflage eingestellt. Alle Beteiligten, einschließlich der Staatsanwaltschaft, stimmten dieser Lösung zu.
Verwendung der Geldauflage für wohltätige Zwecke
Die festgelegten 100 Euro sollen einem Zoo oder einem Tierschutzverein zugutekommen. Diese Entscheidung unterstreicht den pädagogischen Charakter der Maßnahme und betont, dass beleidigendes Verhalten auch in politisch aufgeladenen Situationen rechtliche Konsequenzen haben kann.
Der Fall verdeutlicht die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Bedeutung respektvoller Kommunikation, insbesondere im Umgang mit staatlichen Autoritäten. Für den Studenten bedeutet dies eine finanzielle Lehre, die hoffentlich zu einem bewussteren Umgang mit Sprache in Zukunft führt.



