Mitarbeiter der JVA München vor Gericht: Vorwurf der Misshandlung einer Gefangenen
JVA München: Mitarbeiter wegen Misshandlung vor Gericht

Prozess gegen JVA-Mitarbeiter wegen mutmaßlicher Misshandlung einer Gefangenen

Am Amtsgericht München hat am Dienstag ein aufsehenerregender Prozess gegen zwei Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt München begonnen. Die beiden Männer stehen wegen mutmaßlicher Misshandlung einer weiblichen Gefangenen vor Gericht. Der Vorfall soll sich in der Frauenabteilung der JVA München ereignet haben, wo die Angeklagten auf eine nackte Insassin eingeschlagen und eingetreten haben sollen.

Details der mutmaßlichen Gewalttat

Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft befand sich die betroffene Frau unbekleidet in einem sogenannten besonders gesicherten Haftraum (bgh). Obwohl sie sich nach Angaben der Anklage ruhig verhalten habe, sollen die beiden Gefängnismitarbeiter auf sie losgegangen sein. Einer der Angeklagten soll der Frau mit seinem Stiefel in den Intimbereich und in den Bauch getreten haben. Zudem soll ihr das Knie in die Rippen gerammt worden sein.

Nach dem mutmaßlichen Übergriff wurde die Gefangene angezogen und in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es Zeugen für den Vorfall gibt. Die beiden Männer sind wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. Das Amtsgericht hat drei Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte bereits am 17. März fallen.

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Parallelen zum Fall der JVA Augsburg-Gablingen

Dieser Prozess ist nicht der erste seiner Art, der die bayerische Justiz beschäftigt. Rund anderthalb Jahre nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen in der JVA Augsburg-Gablingen hat die Staatsanwaltschaft auch dort Anklage erhoben. Drei ehemalige Justizbeamte, darunter die frühere JVA-Leiterin und ihre Stellvertreterin, werden beschuldigt, in insgesamt 131 Fällen Straftaten wie Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung begangen zu haben. Insgesamt 102 Häftlinge sollen Opfer dieser Taten gewesen sein.

Ähnlich wie im Münchner Fall stehen auch in Gablingen die besonders gesicherten Hafträume im Fokus der Ermittlungen. Die Verteidiger der Angeklagten im Augsburger Prozess haben die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Diese beiden Fälle werfen ein kritisches Licht auf die Zustände in bayerischen Gefängnissen und lösen eine breite öffentliche Debatte über den Justizvollzug aus.

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