Richterin verweigert Mengenrabatt für Vielfach-Straftäter mit langer Vorstrafenliste
Vor dem Amtsgericht in Waren an der Müritz hat ein aufsehenerregender Prozess gegen einen 31-jährigen Vielfach-Straftäter aus der Mecklenburgischen Seenplatte begonnen. Der Angeklagte, der bereits eine beeindruckende Liste von 25 Vorstrafen vorweisen kann, steht diesmal unter anderem wegen Raserei mit bis zu 190 Stundenkilometern, Diebstahl, Beleidigung und Attacken auf Polizeibeamte vor Gericht.
Vier neue Anklagen gegen erfahrenen Straftäter
Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt vier neue Anklagen gegen den Mann vorgelegt, die sich auf Ereignisse zwischen Juli 2024 und März 2025 in und um Neustrelitz beziehen. Die Vorwürfe umfassen eine gefährliche Verfolgungsjagd auf der B96, Urkundenfälschung, illegalen Betäubungsmittelbesitz, Sachbeschädigung sowie zahlreiche Bedrohungen und Beleidigungen gegen Vollzugsbeamte. Der Angeklagte sitzt derzeit eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten in der JVA Neustrelitz ab, die von Gerichten in Prenzlau und Zehdenick verhängt wurde.
Interessanterweise war der Mann ursprünglich gesucht worden, weil er zu einer Berufungsverhandlung am Landgericht Neuruppin nicht erschienen war. Ein Haftbefehl wurde erlassen, und schließlich wurde er im März 2025 vor einem Supermarkt in Neustrelitz festgenommen, wo er gerade Lebensmittel gestohlen hatte.
Verteidigung scheitert mit Mengenrabatt-Idee
Verteidiger Sven Schneider brachte zum Prozessauftakt die Idee ins Spiel, einige der Anklagen nach Paragraph 154 einzustellen – quasi als Mengenrabatt angesichts der bereits vorhandenen 25 Vorstrafen. Doch Richterin Alexandra Sprigode-Schwenke lehnte diesen Vorschlag energisch ab. „Das verbietet sich allein wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit“, erklärte die Richterin entschieden. Sie betonte, dass eine solche Verfahrensweise bei dieser Dreistigkeit das Rechtssystem auf den Kopf stellen würde.
Der Angeklagte selbst äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen, gab aber Auskunft zu seinen persönlichen Verhältnissen. Er habe die zehnte Klasse absolviert, die Fahrschule abgebrochen, sei Vater einer Tochter im Grundschulalter und habe von Bürgergeld gelebt, bis er im März 2025 gefasst wurde.
Wilde Verfolgungsjagd mit gefährlichen Manövern
Ein Polizeizeuge schilderte eindrücklich eine der mutmaßlichen Straftaten: Bei einer Kontrolle am Landes-Öko-Zentrum Leea an der B96 habe der 31-Jährige die Beamten einfach umkurvt und sei davongerast. „Er fuhr mit 150 bis zu 190 Sachen davon und hat in einer Kurve einen entgegenkommenden Fahrer zum Bremsen gezwungen“, berichtete der Zeuge. Der Mann habe dann auf einen Feldweg abgebogen und sei verschwunden. Der Streifenwagen nahm bei der Verfolgung Schaden, und die Jagd wurde abgebrochen. „Der kannte alle Schleichwege dort“, fügte der Polizist hinzu.
Gewalttätige Festnahme mit Spuckhaube
Eine 25-jährige Polizistin identifizierte den Angeklagten vor Gericht als den Mann, der im März 2025 vor einem Discounter festgenommen worden war. Bei dieser Festnahme habe der 31-Jährige gedroht, einen der Kollegen abzustechen, die Beamten übelst beschimpft und bespuckt, so dass ihm eine Spuckhaube aufgesetzt werden musste. Im Rucksack des Mannes fanden sich gestohlene Getränke und Lebensmittel sowie Amphetamin.
Längere Haftzeit droht
Nach derzeitigem Stand müsste der Angeklagte bis Ende 2028 in Haft bleiben. Diese Zeit könnte sich jedoch noch verlängern, da allein für das illegale Wettrennen und die Attacken auf Polizisten weitere Freiheitsstrafen drohen. Bislang konnten sich weder der Angeklagte noch sein Verteidiger zu einem Geständnis durchringen, das das Urteil möglicherweise mildern könnte. Der Prozess geht weiter, und ein weiterer Polizeizeuge soll zum nächsten Verhandlungstermin am 16. März aussagen.



