Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, hat klargestellt, dass er derzeit keine ausreichenden Beweise für einen Völkermord Israels im Gazastreifen sieht. In einem Interview mit dem Journalisten Mehdi Hasan betonte Khan, dass seine Entscheidung, keinen Genozid-Vorwurf zu erheben, auf einer gründlichen Prüfung der Beweislage beruhe.
Haftbefehle ohne Genozid-Vorwurf
Khan hatte zuvor Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joav Gallant beantragt. Die Vorwürfe lauten auf mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, jedoch nicht auf Völkermord. Diese Entscheidung verteidigte Khan nun öffentlich.
Kein Handeln unter Druck
Im Gespräch mit Mehdi Hasan machte Khan deutlich, dass Staatsanwälte nicht aufgrund politischer Parolen oder öffentlichen Drucks handeln dürften, sondern ausschließlich auf Basis von Beweisen. Hasan wies darauf hin, dass zahlreiche Experten und Khans Vorgänger Luis Moreno Ocampo die israelische Kriegsführung bereits als Völkermord einstufen. Khan entgegnete, dass für eine Anklage vor dem IStGH eine konkrete Beweislage notwendig sei, die er in diesem Fall derzeit nicht sehe. „Es wäre ein rücksichtsloser Staatsanwalt, der nur aufgrund von öffentlichem Druck handelt“, so Khan.
Vergleich mit Ukraine-Verfahren
Der Chefankläger zog einen Vergleich zum Vorgehen gegen Russland im Ukraine-Krieg. Dort habe seine Behörde zunächst Haftbefehle wegen der Deportation ukrainischer Kinder beantragt und später weitere Verfahren im Zusammenhang mit Angriffen auf zivile Infrastruktur eingeleitet. Ähnlich könne sich auch das Verfahren zu Gaza weiterentwickeln. Khan unterstrich das enorme Leid der Zivilbevölkerung und erklärte, seine Behörde arbeite weiter an der Untersuchung. Die Ermittlungen seien ausdrücklich noch nicht abgeschlossen.
Die israelische Armee ging gegen die Hamas im Gazastreifen auch mit Bodentruppen vor. Der IStGH-Chefankläger betonte, dass die Prüfung der Beweise fortgesetzt werde und weitere Schritte nicht ausgeschlossen seien.



