Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt, der darauf abzielt, Konflikte zwischen getrenntlebenden Eltern zu entschärfen und von Gewalt betroffene Mütter besser zu schützen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht in der Betreuungszeit über Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden dürfen.
Keine Vermutung für Umgang bei Gewalt
Bislang galt die Vermutung, dass der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Kindeswohl dient. Diese Vermutung soll künftig nicht mehr gelten, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt hat. In solchen Fällen kann das Umgangsrecht ganz ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Dabei steht nicht nur die direkte Gewalt gegen das Kind im Fokus, sondern auch die indirekte Schädigung durch das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern.
Schutz des betroffenen Elternteils
Der Entwurf berücksichtigt auch die Interessen des von Gewalt betroffenen Elternteils, meist der Mutter. Durch den Umgang des Kindes mit dem Vater könnte sie immer wieder mit dem Täter in Kontakt kommen und dadurch gefährdet werden. Um dies zu verhindern, können Familiengerichte eine Umgangspflegschaft anordnen, bei der eine dritte Person bei der Übergabe des Kindes anwesend ist. Bisher war eine solche Pflegschaft nur bei Regelverstößen möglich, künftig soll sie auch zum Schutz eines Elternteils angeordnet werden können.
Vereinfachung für unverheiratete Eltern
Für unverheiratete Eltern plant die Ministerin eine bürokratische Erleichterung: Wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt und die Mutter nicht widerspricht, sollen sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Bisher waren dafür zusätzlich übereinstimmende Sorgerechtserklärungen notwendig, die öffentlich beurkundet werden mussten. Die Reform soll den Schutz von Kindern und Gewaltopfern stärken und gleichzeitig die Verfahren für Familien vereinfachen.



