Die Bundesstraße 96, die sich durch die Mecklenburgische Seenplatte bis auf die Insel Rügen zieht, ist ein gefährliches Pflaster. Allein im vergangenen Jahr gab es 580 Unfälle auf der B96 in Mecklenburg-Vorpommern, davon etwa ein Drittel an der Seenplatte. Erst vor wenigen Tagen kam ein 19-jähriger Autofahrer südlich von Neubrandenburg ums Leben.
Ein gefährliches Rennen mit der Polizei
Doch trotz dieser traurigen Bilanz suchte sich ein 44-jähriger Neubrandenburger genau diesen Straßenabschnitt aus, um sich mit der Polizei ein Wettrennen zu liefern. Die Tat ereignete sich im Mai 2024, und es war nicht sein erstes Vergehen. Nun musste sich der Mann vor dem Amtsgericht Neubrandenburg verantworten.
Richterin Iris Hagedorn verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe ohne Bewährung, obwohl er an einer komplizierten Erkrankung leidet. „Denn die gleiche Geschichte haben Sie mir schon bei der letzten Verurteilung erzählt“, erklärte die Richterin. Damals hatte sie wegen der Erkrankung noch eine Bewährungsstrafe gewährt.
Die Flucht mit dem BMW
Am 19. Mai 2024 nahm der Angeklagte nach einem Streit mit seiner Bekannten deren Autoschlüssel, so die Beweisaufnahme. Einen Führerschein besaß er schon länger nicht mehr. Er habe mit dem Wagen der Frau nach Mitternacht im Süden Neubrandenburgs „eigentlich nur mal eine Runde drehen wollen, um sich Luft zu verschaffen“, sagte sein Anwalt.
Doch die Polizei bemerkte ihn. Mit 150 bis 160 km/h raste der Mann Richtung Neustrelitz vor den Beamten davon, berichtete eine Zeugin. Zeitweise kamen die Polizisten mit 180 km/h nicht näher an den Raser heran, der andere Fahrzeuge zu riskanten Ausweichmanövern zwang. Erst eine Straßensperre kurz vor Neustrelitz stoppte den Fahrer des PS-starken BMW.
Vorstrafen und Krankheit
„Es tut meinem Mandanten leid, er kann jetzt wegen des Tumors im Kopf gar nicht mehr Auto fahren“, brachte Verteidiger Stefan Tabbert vor. Sein Mandant hoffte wegen der Krankheit erneut auf eine Bewährungsstrafe. Das Vorstrafenregister offenbarte jedoch, dass der 44-Jährige bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war und die neue Tat in der Bewährungszeit begangen hatte.
Die Staatsanwältin beantragte sieben Monate Freiheitsstrafe wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Fahrens ohne Führerschein. Dem folgte die Richterin weitgehend, da es „keine günstige Sozialprognose“ gebe. „Mit dem Bewährungshelfer nicht reden, aber rasen – das geht gar nicht“, stellte die enttäuschte Richterin fest. Sie verhängte sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung. Im Zweifel könne ein Arzt entscheiden, ob der Angeklagte haftfähig sei.



