Misshandlungsprozess in München: Justiz-Mitarbeiter sollen nackte Gefangene getreten haben
Vor dem Amtsgericht München hat ein aufsehenerregender Prozess gegen zwei Gefängnisbedienstete begonnen. Die beiden Männer, die in der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim arbeiteten, sollen eine nackte Insassin brutal misshandelt haben. Die Anklage wirft ihnen vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung im Amt vor.
Brutale Vorwürfe im besonders gesicherten Haftraum
Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft saß die Inhaftierte unbekleidet in einem besonders gesicherten Haftraum (bgh), als die beiden Angeklagten sie angriffen – obwohl sie sich ruhig verhalten habe. Einer der Justiz-Mitarbeiter soll der Gefangenen mit seinem Stiefel in den Intimbereich und den Bauch getreten haben. Zudem habe er ihr das Knie in die Rippen gerammt. Nach dem Vorfall wurde die Frau angezogen und in eine andere Haftanstalt verlegt.
Zeugen belasten die Angeklagten
Mehrere Zeugen sollen die Misshandlung in der Frauenabteilung der JVA München beobachtet haben. Zu Prozessbeginn schwiegen die beiden jungen Männer zu den schwerwiegenden Vorwürfen. „Es werden heute keine Einlassungen erfolgen“, erklärte einer ihrer Verteidiger. Drei Verhandlungstage sind angesetzt, ein Urteil könnte bereits am 17. März fallen.
Weiterer Justizskandal in Bayern belastet die Behörden
Dieser Fall ist nicht der einzige, der die bayerische Justiz derzeit beschäftigt. Erst vor etwa anderthalb Jahren war der Skandal um mutmaßliche Misshandlungen in der JVA Augsburg bekannt geworden. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen drei ehemalige Justizbeamte erhoben.
Der ehemaligen JVA-Leiterin, ihrer früheren Stellvertreterin sowie einem Ex-Mitglied der Sicherungsgruppe werden Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Die Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Beschuldigten von Januar 2023 bis Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen solche Straftaten begangen haben. 102 Häftlinge sollen Opfer dieser Taten geworden sein. Auch in diesem Fall stehen besonders gesicherte Hafträume (bgh) im Fokus der Ermittlungen.
Die wiederkehrenden Misshandlungsvorwürfe in bayerischen Justizvollzugsanstalten werfen ernste Fragen nach den Kontrollmechanismen und der Aufsicht innerhalb des Gefängnissystems auf. Die Prozesse in München und Augsburg werden mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, da sie grundlegende Probleme im Strafvollzug offenlegen könnten.



