Mutter muss für jahrelangen Schulboykott ihrer Töchter zahlen - Kritik an Ämtern
Eine alleinerziehende Mutter aus der Müritzregion ist wegen vorsätzlicher Entziehung ihrer beiden Töchter von der Schulpflicht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Waren an der Müritz sprach die 44-Jährige schuldig, nachdem ihre heute 12 und 17 Jahre alten Töchter von März 2021 bis Anfang 2025 nicht die für sie zuständigen Schulen in einer Kleinstadt besucht hatten.
Begründung mit Psychoterror und Erkrankungen
Die Angeklagte hatte ihr Verhalten mit Erkrankungen ihrer Kinder gerechtfertigt - ein Mädchen habe unter anderem eine Gürtelrose entwickelt - sowie vor allem mit Psychoterror und Gewalt an den Schulen. Sie behauptete im Prozess, die Mädchen seien über die gesamte Zeit wegen Krankheit entschuldigt gewesen, doch die Leiterin der betroffenen Grundschule sowie das Schulamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wiesen diese Darstellung zurück.
Die Mutter hatte die Kinder ab März 2021 zu Hause behalten und ihnen später nach eigenem Bekunden eine Kernbildung über Online-Unterricht ermöglicht. Im August 2021 stellte sie einen Antrag, dass die Mädchen von der Präsenzpflicht in den Schulen befreit werden, was jedoch abgewiesen wurde. Hintergrund sollen Schläge gegen ihre Töchter und andere Übergriffe wie Anspucken oder etwas Feuchtes in den Ranzen kippen gewesen sein.
Schulamt bot vergeblich Gespräche an
Wir hatten den Eindruck, dass die Mutter den Schulbesuch gar nicht wünscht, sagte eine Zeugin vom Schulamt. Eine weitere Zeugin, die 40 Jahre als Lehrerin tätig war, erklärte, so etwas habe sie noch nie erlebt. Das Schulamt habe der Frau immer wieder Gesprächsangebote gemacht, doch die Angeklagte habe diese ausgeschlagen oder sei zu Terminen einfach nicht erschienen. Selbst Bußgelder, die am Ende auch bezahlt wurden, sorgten nicht für eine Änderung des Verhaltens.
Richterin kritisiert Jugend- und Gesundheitsamt
Richterin Alexandra Sprigode-Schwenke leitete den Prozess so, dass die Mädchen - trotz der sichtbar widerwilligen Aussagen der Mutter - nicht als Zeugen gehört werden mussten. Das wollten wir ihnen ersparen, sagte die Richterin. Zugleich äußerte sie deutliche Kritik an der Arbeit von Jugendamt und Gesundheitsamt.
Das vom Schulamt alarmierte Jugendamt hatte die Familie aufgesucht, aber keine Kindeswohlgefährdung gesehen. Das Gesundheitsamt habe nicht näher geprüft, wie schwer die Krankheiten der Kinder wirklich waren, was die Angeklagte allerdings auch nicht gewollt hatte. Gesundheits- und Jugendamt sind in diesem Fall zu leicht eingeknickt, stellte die Richterin in der Urteilsbegründung fest. Wenn jungen Menschen, wie in diesem Fall, zwei Schuljahre genommen würden, diene das bestimmt nicht ihrem Wohl.
Aktuelle Situation der Töchter und Urteil
Inzwischen besucht das jüngere Kind eine andere Grundschule in einem anderen Ort, liegt aber zwei Jahre zurück. Die ältere Tochter hat die Schule nach zehn Jahren Schulpflicht mit Abschluss der achten Klasse beendet und eine Berufsausbildung begonnen. Die Zeugnisse wurden nie abgeholt.
Die Geldstrafe legte das Gericht auf 50 Tagessätze zu je 40 Euro fest. Die Angeklagte hat trotz der offenkundigen Probleme mit ihren Kindern die ganze Zeit gearbeitet und gab ihren Verdienst mit rund 2300 Euro netto im Monat an. Ob das Fernbleiben auch mit den damals problematischen Corona-Einschränkungen zu tun hatte, wurde im Prozess nicht näher thematisiert.
Beim Verlassen des Gerichtssaals warf die Verurteilte wutentbrannt die Tür zum Verhandlungssaal zu, was das emotionale Ende eines langwierigen Verfahrens markierte.



