Neubrandenburg: Gewalttätiger Angriff mit Besenstiel in Gemeinschaftsunterkunft
Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen 36-jährigen Mann aus Tadschikistan wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll im Juli 2025 in einer Flüchtlings-Gemeinschaftsunterkunft in Neubrandenburg eine junge Migrantin aus Afrika mit einem Besenstiel schwer am Kopf getroffen haben, woraufhin diese das Bewusstsein verlor.
Eskalation in der Gemeinschaftsküche
Der Vorfall ereignete sich in der Gemeinschaftsküche des Heimes, wo ein Streit zwischen dem Mann und der Frau eskalierte. Laut Gerichtssprecherin schlug der Angeklagte derart heftig mit dem Besenstiel zu, dass die Frau kurzzeitig bewusstlos wurde. Der Mann, der mittlerweile in eine Kleinstadt bei Neubrandenburg gezogen ist, gab an, ebenfalls Schläge abbekommen zu haben, doch dies rechtfertigte nicht sein Fernbleiben vom Prozess.
Prozess ohne Angeklagten – Strafbefehl erlassen
Obwohl die Geschädigte, ihr Nebenklageanwalt, zwei Dolmetscher, vier Polizeizeugen, die Staatsanwaltschaft und das Gericht bereitstanden, erschien der Angeklagte nicht zur Verhandlung. Daher einigten sich Staatsanwältin Heilwig Voß und das Gericht auf einen Strafbefehl. Der Mann erhielt eine achtmonatige Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, und wurde zudem ein Pflichtverteidiger zugeordnet.
Rechtliche Konsequenzen und möglicher Einspruch
Gegen diesen Strafbefehl kann der Mann innerhalb einer Woche Einspruch einlegen, was zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung führen würde. Nach Informationen des Nordkurier ist der Angeklagte bisher nicht einschlägig vorbestraft. Dieser Fall unterstreicht die Herausforderungen im Justizsystem bei der Verfolgung von Gewalttaten, insbesondere wenn Angeklagte dem Prozess fernbleiben.



