Strafrechtsexpertin Hoven: NS-Parolen-Verfahren gegen Fleischhauer überraschend eingestellt
NS-Parolen: Verfahren gegen Fleischhauer überraschend eingestellt

Strafrechtsexpertin überrascht von Einstellung des NS-Parolen-Verfahrens

Die Verwendung nationalsozialistischer Parolen wie "Deutschland erwache" bleibt in Deutschland ein sensibles und rechtlich komplexes Thema. Die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven hat sich nun in einem ausführlichen Interview zu den aktuellen Ermittlungsverfahren geäußert und erklärt, warum sie die jüngste Entscheidung der Münchner Staatsanwaltschaft überrascht hat.

Grenzfall bei Jan Fleischhauer

Im Dezember des vergangenen Jahres hatte der Journalist Jan Fleischhauer in seinem Podcast die Frage gestellt: "Wie heißt die AfD-Jugend jetzt eigentlich?" und nachgeschoben: "'Generation Hoffnung' oder 'Generation Deutschland erwache'?" Die Kriminalpolizei München leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein, das nun überraschend eingestellt wurde.

"Dass sich die Polizei das erst mal genauer anschauen wollte, ist auf Grundlage des geltenden Rechts nachvollziehbar", erklärt Hoven. "Auch wenn Herr Fleischhauer damit ganz bestimmt nicht nationalsozialistischen Organisationen huldigen wollte." Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung mit der "Berichterstattung und Kommentierung des Zeitgeschehens", die von der Strafbarkeit ausgenommen sei.

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Problematische Strafnorm

Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. "Das freut mich, aber offen gesagt überrascht es mich", kommentiert Hoven die Entscheidung im Fall Fleischhauer. "Da hat die Staatsanwaltschaft die Klausel sehr wohlwollend ausgelegt."

Die Strafrechtsprofessorin betont, dass der Wortlaut der Norm sehr weit gefasst ist und selbst Fälle erfasst, in denen solche Formeln in klarer Gegnerschaft verwendet werden. Der Bundesgerichtshof habe jedoch bereits in den Siebzigerjahren geurteilt, dass die Norm nicht anwendbar sei, wenn die Darstellung eine eindeutige Ablehnung des Symbols und der entsprechenden Ideologie erkennen lasse.

Unterschiedliche Fallbeispiele

Hoven verweist auf verschiedene prominente Fälle:

  • Der konservative Publizist Norbert Bolz, bei dem es zu einer Wohnungsdurchsuchung kam
  • Der thüringische AfD-Vorsitzende Björn Höcke, der zweimal wegen der SA-Losung "Alles für Deutschland" verurteilt wurde
  • Die Influencerin Cathy Hummels, die die Parole zur Unterstützung der Fußball-Nationalmannschaft verwendete

"Da sieht man, wie fein die Grenzen sind", stellt Hoven fest. "Beim SPIEGEL wird man die Ausnahmeklausel heranziehen und von zulässiger Berichterstattung ausgehen, bei Cathy Hummels den Vorsatz in Frage stellen."

Rechtspolitische Empfehlungen

Die Strafrechtsprofessorin spricht sich nicht für eine Abschaffung von Paragraf 86a aus, sondern für eine Reform: "Die Strafnorm hat schon ihren Zweck, nämlich zu verhindern, dass diese Kennzeichen wieder Einzug in unseren Alltag finden." Sie plädiert jedoch für eine Beschränkung auf zentrale Symbole und Losungen wie Hakenkreuz, Hitlergruß, SS-Runen oder das RAF-Logo.

"Und jede Form der kritischen oder satirischen Auseinandersetzung muss straffrei sein", fordert Hoven abschließend. Die aktuelle Rechtslage führe dazu, dass man durch geschickte Anspielungen der Strafbarkeit entgehen könne, was die Norm in gewisser Weise kontraproduktiv wirken lasse.

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