Prozess um tödlichen Parkplatz-Vorfall: Mord oder tragischer Unfall?
Parkplatz-Tod: Mordvorwurf oder Fahrfehler vor Gericht

Prozess um tödlichen Parkplatz-Vorfall: Mord oder tragischer Unfall?

Mitten im Alltag eskalierte ein Streit auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall nordöstlich von Heilbronn – mit tödlichen Folgen. Ein zwölfjähriger Junge wurde überfahren und starb noch am Unfallort. Fast ein halbes Jahr nach dem Vorstand steht nun ein 18-jähriger Autofahrer vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn wegen Mordes vor Gericht. Die zentrale Frage: Handelte es sich um einen gezielten Racheakt oder einen tragischen Fahrfehler?

Die gegensätzlichen Darstellungen vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft vertritt eine klare Anklage: Der Angeklagte habe aus Rache gehandelt, nachdem der zwölfjährige Junge während eines Streits gedroht hatte, sein Auto zu zerkratzen. „Mein Auto ist und war mir heilig“, räumte der 18-Jährige vor Gericht ein. Die Staatsanwältin beschrieb einen „niederträchtigen Rache- und Selbstjustizplan“, bei dem der Angeklagte den Jungen mit seinem Auto verfolgt, angefahren und über 20 Meter mitgeschleift habe, bevor Passanten eingriffen.

Der Angeklagte sieht die Ereignisse völlig anders. Über seinen Anwalt ließ er erklären, es habe sich um einen Fahrfehler gehandelt. „Ich handelte überstürzt, gab zu viel Gas“, sagte er. Er sei in dem Moment überfordert gewesen und habe kaum Erfahrung mit seinem neuen Auto gehabt. Die beiden Jungen habe er gar nicht gesehen. „Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren“, erinnerte er sich. Zu keinem Zeitpunkt habe er vorgehabt, einen der Jungen zu verletzen.

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Ein Ort unter Schock und die juristischen Besonderheiten

Der Tod des Jungen hatte die kleine Gemeinde Niedernhall im Norden Baden-Württembergs schwer erschüttert. Tagelang herrschten Trauer und Entsetzen. Menschen legten Blumen auf dem Parkplatz ab, stellten Kerzen auf und gedachten des Kindes bei einer Laufveranstaltung mit einer Schweigeminute. Die Gemeinde feierte einen Gedenkgottesdienst unter großer Anteilnahme.

Im Gerichtssaal verfolgten die Eltern des getöteten Jungen den Prozessauftakt in der letzten Reihe, die Mutter weinte heftig. Da die Beteiligten jung sind, werden Teile des Verfahrens hinter verschlossenen Türen verhandelt. Unklar bleibt bislang, wann sich die Eltern äußern werden.

Die Große Jugendkammer muss in diesem Fall nicht nur klären, was tatsächlich vorgefallen ist, sondern auch die charakterliche Reife des Angeklagten feststellen. Da er zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, wird er als Heranwachsender behandelt. Sachverständige der Jugendgerichtshilfe müssen prüfen, ob eine sogenannte Reifeverzögerung vorliegt. Teilt das Gericht diese Auffassung, wird nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Mögliche Strafen und der weitere Prozessverlauf

Im Jugendstrafrecht liegt die reguläre Höchststrafe bei zehn Jahren Haft. Bei Mord kann diese auf bis zu 15 Jahre erhöht werden, wenn das Gericht zu der Auffassung kommt, dass die Schuld außergewöhnlich schwer wiegt. Der Angeklagte sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Die Jugendkammer will bis Mitte Mai über den Fall beraten.

Die Staatsanwaltschaft war zunächst von Totschlag ausgegangen, verschärfte den Vorwurf jedoch im Laufe der Ermittlungen zu Mord. Der ein Jahr ältere Freund des getöteten Jungen konnte sich mit seinem Tretroller in Sicherheit bringen und blieb unverletzt. Der Angeklagte betonte vor Gericht: „Dass die Begegnung so ausging, ist grausam, auch für mich.“

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