Dresdner Berufungsprozess: Pegida-Gründer Bachmann erhält milderes Urteil
Pegida-Gründer Bachmann: Berufung führt zu Strafmilderung

Urteil gegen Pegida-Gründer Lutz Bachmann im Berufungsverfahren abgemildert

In einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Dresden ist der Gründer der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung, Lutz Bachmann, erneut schuldig gesprochen worden, jedoch mit einem deutlich milderen Strafmaß. Das Gericht verurteilte den 53-Jährigen am Montag zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Damit fällt das Urteil insgesamt vier Monate geringer aus als im ursprünglichen Verfahren vom September 2024, gegen das Bachmann Berufung eingelegt hatte.

Schuldeingeständnis führt zu Strafmilderung

Nach Angaben des Gerichts beschränkte Bachmann seine Berufung in der Verhandlung auf die Rechtsfolge, was einem Geständnis gleichkommt. Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Berufung zurück, mit der sie eine höhere Verurteilung angestrebt hatte. Das Landgericht begründete die Strafmilderung ausdrücklich mit diesem Schuldeingeständnis und dem lange zurückliegenden Tatzeitraum.

Bachmann war wegen Beihilfe zur Volksverhetzung sowie Beihilfe zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Unter Einbeziehung von Vorstrafen ergab sich das nun verkündete Strafmaß. Die Sächsische Zeitung berichtete ebenfalls über den Prozessausgang.

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Hintergrund der Vorwürfe

Im Zentrum des Verfahrens stand unter anderem ein Foto, das Bachmann im Jahr 2021 in sozialen Medien veröffentlicht hatte. Das Bild zeigte zur einen Hälfte einen SS-Offizier und zur anderen einen Polizisten. Zudem waren ein Totenkopf, verbotene SS-Runen und der Kommentar „Ich führe nur Befehle aus“ zu sehen. In weiteren Fällen ging es um Äußerungen Bachmanns über Geflüchtete sowie über Mitarbeitende einer Asylunterkunft.

Historischer Kontext der Pegida-Bewegung

Pegida wurde im Oktober 2014 in Dresden gegründet und entwickelte sich schnell zu einer islamfeindlichen Bewegung. Die Anhänger demonstrierten regelmäßig montags und machten Stimmung gegen Muslime, Geflüchtete, Politiker und Medien. Im Jahr 2021 stufte der sächsische Verfassungsschutz Pegida als erwiesene rechtsextremistische Bestrebung ein. Im Herbst 2024 verkündete Bachmann schließlich das Ende der Pegida-Demonstrationen, was viele als Niedergang der Bewegung interpretierten.

Der nun abgeschlossene Berufungsprozess markiert einen weiteren Kapitel in der juristischen Aufarbeitung der Aktivitäten des Pegida-Gründers. Die Reduzierung der Strafe wird von Beobachtern als Folge des strategischen Vorgehens der Verteidigung gewertet, die auf ein Geständnis setzte, um eine mildere Bestrafung zu erreichen.

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